Deutschland

Familienministerin Giffey will Frauenquote auf Unternehmensvorstände ausweiten

Familienministerin Giffey will die Frauenquote auf Vorstände ausweiten. Bisher galt diese nur bei börsennotierten Unternehmen. In den Führungsetagen seien die Zustände in puncto Gleichberechtigung "unterirdisch". Unternehmen drohen bei einer Null-Quote künftig hohe Geldbußen.
Familienministerin Giffey will Frauenquote auf Unternehmensvorstände ausweitenQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Frauen sind in deutschen Aufsichtsräten unterrepräsentiert. In Norwegen hingegen gibt es sie schon länger: eine Frauenquote für Aufsichtsräte norwegischer Unternehmen. Im Jahr 2016 einigte sich die Große Koalition auf das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen". Seither gibt es die Frauenquote von 30 Prozent für börsennotierte Unternehmen in Deutschland. Anders sieht es beim Vorstand aus. Hier müssen sich die Unternehmen bislang an keiner Frauenquote orientieren.

Dies will die Bundesfamilienministerin ändern: 

Bislang sind zu wenig Frauen in den Vorstandsetagen angekommen. Wir müssen schauen, an welcher Stelle wir mehr als eine unverbindliche Empfehlung aussprechen können. 

FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte) setzt sich für eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten ein. In einer neuen Studie fasst die Organisation zusammen, dass "der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der aktuell 105 börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, die unter die Quote fallen [...], von 21,3 im Januar 2015 vor der Einführung des Gesetzes auf aktuell 33,9 Prozent [gestiegen ist]".

Aber der "Frauenanteil in den Vorständen dieser Unternehmen hat sich in dem Zeitraum von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau von 4,9 auf 9,6 Prozent erhöht".

In Zukunft geht eine Null-Quote in Bezug auf den Frauenanteil in der Führung börsennotierter Unternehmen mit hohen Bußgeldern einher. Die Unternehmen müssen eine Begründung liefern, weshalb es keine Frauen in den Führungsetagen gibt. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag gehen Giffey daher nicht weit genug: 

Es ist kein Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn ab einer bestimmten Vorstandsgröße auch eine Frau dabei sein muss. 

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