Deutschland

BPK zu in Frankreich verhafteten Deutschen: "Vollstes Vertrauen in den französischen Rechtsstaat"

Drei junge Männer aus Nürnberg wurden am 21. August im Vorfeld des G7-Gipfels in Biarritz verhaftet und im Schnellverfahren verurteilt. Die Urteilsbegründung wirft Fragen auf. Die Eltern haben bis heute keinen Kontakt zu ihren Kindern. RT fragte auf der Bundespressekonferenz nach.
BPK zu in Frankreich verhafteten Deutschen: "Vollstes Vertrauen in den französischen Rechtsstaat"

Vier Tage vor dem G7-Gipfel, am 21. August 2019, wurde ein 18-Jähriger, zusammen mit einem 21- und einem 22-Jährigen an einer Mautstelle in Biarritz, Frankreich kontrolliert. Mindestens einer der drei ist in Deutschland als linker Aktivist bekannt. Die Polizei findet "auffällige Materialien" (linke Aufkleber und Literatur) und nimmt sie in Gewahrsam.

Keine zwei Tage nach der Kontrolle werden sie am 23. August von einem französischem Gericht in einem Schnellverfahren verurteilt. Das Strafmaß: Zwei Monate ohne Bewährung für den 18-Jährigen sowie drei Monate für die über 20-Jährigen. Die Begründung: "Spontaner Zusammenschluss einer Gruppe zur Vorbereitung von Gewalttaten". 

Die Behauptung einiger deutscher Medien, sie hätten Tränengasgranaten und einen Eispickel mitgeführt, hat sich laut Darstellung des Onlineportals Telepolis "längst als Falschmeldung herausgestellt". Die Tatsache, dass die drei Nürnberger von dem anfangs erhobenen Vorwurf des Waffenbesitz freigesprochen wurden, stützt diese Einschätzung. 

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Doch die Eltern der Kinder betonen: Unsere Kinder wollten gar nicht zum G7-Gipfel, sondern nur zum Campingurlaub nach Nord-Spanien. Die Eltern berichten zudem, dass die jungen Männer auf drei unterschiedliche Gefängnisse verteilt wurden, womit sich ihre Lage weiter verschlechtert hat, da sie kein Französisch sprechen. Auch die Deutsche Botschaft spielt anscheinend eine zweifelhafte Rolle.

So sei den Eltern erklärt worden, "es gebe keine Information, bzw. die Inhaftierten wünschten keinen Kontakt", allerdings habe die Botschaft diese Behauptung laut Darstellung der Eltern nicht einmal durch ein Telefonat mit den Gefangenen verifiziert. RT Deutsch fragte auf der Bundespressekonferenz nach dem aktuellen Sachstand der Bundesregierung zum Schicksal der drei jungen Nürnberger in französischer Haft und einer Einschätzung zur Rechtsstaatlichkeit des Schnellverfahrens der französischen Behörden: 

Die Eltern der unter zweifelhaften Umständen verhafteten und verurteilten jungen Nürnberger haben in ihrer Verzweiflung einen Offenen Brief an die bundesdeutsche Öffentlichkeit verfasst. RT dokumentiert den Brief im Wortlaut: 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns in unserer Verzweiflung an Sie, da unsere Kinder unter rechtsstaatlich fragwürdigen Umständen in Frankreich verschwunden sind.

Unsere Kinder sind am Mittwoch, den 21.8.2019 auf dem Weg ins nordspanische Baskenland verschwunden. Insgesamt waren etwa 10 Personen zu einem gemeinsamen Campingurlaub dort unterwegs. Am 23.8. hat uns eine Person aus der Reisegruppe aus dem Zielort in Nordspanien kontaktiert, dass ein Fahrzeug mit unseren Söhnen an Bord nicht am Zielort angekommen sei. Zuerst war die Befürchtung, dass es sich um einen Verkehrsunfall handeln könnte. Jedoch kam eine andere unerwartete Schreckensnachricht: die 3 Personen wurden an einer Autobahnkontrollstelle nach Biarritz festgenommen. Die Polizeiaktion fand im Zuge der Sicherheitsarchitektur des nahenden G7 in Biarritz statt.

Seit dem Vorfall sind nun 12 Tage vergangen – und wir als Eltern haben bislang kaum offizielle Informationen.

Verschiedene Medien (zuerst die Welt, dann Süddeutsche, Spiegel online etc.) berichteten von dem Vorgang – inklusive Schilderung, dass Waffen (Pfefferspray oder Tränengas – je nach politischer Zuordnung) und linksradikale Literatur aufgefunden wurde; das reicht offensichtlich in Frankreich, um den Vorwurf eines „spontanen Zusammenschlusses einer Gruppe zur Vorbereitung von Gewalttaten“ zu kreieren und die drei daraufhin zu verurteilen.

Fraglich ist, was genau zu dieser Verurteilung zu 2 und 3 Monaten Haft führte, wenn es sich im Gepäck um keinerlei Waffen handelte, von der Anklage des Waffenbesitzes wurden sie nämlich freigesprochen. Bislang haben wir trotz massiver Intervention keinen Zugang zu den Verurteilten. Es wurde kein Wahlverteidiger bislang zugelassen, sondern ausschließlich Pflichtverteidiger. Einen Tag nach der Verurteilung wurden die drei (18–22-jährige junge Männer) auf drei unterschiedliche Gefängnisse verteilt. Eines der Gefängnisse hat laut Medienberichten katastrophale Bedingungen für die Häftlinge und ist komplett überbelegt.

In eher linken Medien (u.a. Radio Dreyecksland) wurde die These aufgestellt, dass die drei jungen Männer auf einer „Liste“ des BKA standen und diese an die französische Polizei weitergegeben wurde. Darauf basierend wurde zugegriffen. Wir haben für diese These bislang keine Belege, es passt jedoch ins Bild, dass keine offizielle Stellungnahme von niemanden zu haben ist. Der Redakteur von Radio Dreyecksland war auch auf einer solchen Liste und ist des Landes verwiesen worden.

Die Deutsche Botschaft wiegelte anfangs ab, indem sie uns sagte, es gäbe keine Information bzw. die Inhaftierten wünschten keinen Kontakt, was aber überhaupt nicht belegt wurde. Es sollte doch zur Pflicht der Auslandsvertretung gehören, diese Behauptung selbst zu prüfen durch ein Telefonat mit den Inhaftierten. Mittlerweile wurde auch von Botschaftsseite versucht, Kontakt herzustellen, bisher ohne Erfolg. Auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen versicherte das Auswärtige Amt, Kontakt zu den Inhaftierten herzustellen, was aber scheinbar nur über den Postweg möglich ist und deshalb bis zu drei Wochen dauern kann.

Keiner der drei spricht französisch und keiner hat momentan einen Rechtsbeistand. In einem Presseartikel war sogar die Rede davon, dass Polizist*innen als Dolmetscher*innen verwendet wurden. Die Inhaftierten durften bisher höchstwahrscheinlich auch nicht telefonieren, da keiner von uns einen Anruf von ihnen bekam. Allein von dem 18-jährigen haben uns Briefe erreicht.

Die Frist zum Widerspruch gegen dieses absurde Urteil läuft am Montag, den 2.9.19 ab und wir haben keine Möglichkeit, unseren Kindern einen Rechtsbeistand zur Seite zu stellen, da es keinerlei Kontakt gibt und die französischen Behörden nicht kooperieren.

Bitte helfen Sie uns Angehörigen der drei Verschwundenen."

Christa und Michael Müntnich, Diana und Alexander Kurtz, Angelika Kronawitter und Christof Meder

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