AfD klagt vor Bundesverfassungsgericht wegen "Verletzung der Rechte des Bundestages"
Die AfD-Fraktion im Bundestag will vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verweigerung eines Hammelsprungs im Juni klagen. Damit wollte sie um 1.26 Uhr am Morgen des 28. Juni die Beschlussunfähigkeit des Bundestags feststellen lassen. Die Folge wäre ein Abbruch der Sitzung gewesen.
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Bei einem Hammelsprung verlassen die Abgeordneten den Plenarsaal, um anschließend durch verschiedene Türen wieder zurückzukehren. Auf diese Weise kann die Zahl der anwesenden Parlamentarier exakt festgestellt werden. Laut Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Saal anwesend sind. Tatsächlich anwesend waren in der besagten Nacht etwa 100 Parlamentarier von 709, also etwa ein Siebtel.
Trotz der offensichtlichen Zahlenverhältnisse wies die grüne Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth die Forderung der AfD-Fraktion zurück. Sie erklärte nach einer kurzen Beratung mit ihren Beisitzern:
Wir haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Die AfD-Fraktion kündigte nun am Mittwoch eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Sie sieht durch den verweigerten Hammelsprung die Rechte des Bundestags bei den anschließenden Gesetzesbeschlüssen als verletzt an. Die AfD-Fraktion will auch einstweiligen Rechtsschutz beantragen, was bei Dringlichkeit die Rechte – in diesem Fall des Bundestags – bereits vor der Entscheidung über die Klage wirksam schützen soll.
„Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger #Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt.“ #AfD#Rothhttps://t.co/u6U6SeX2VM
— Jürgen Braun, MdB (@JuergenBraunAfD) June 28, 2019
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD Jürgen Braun warf Roth seinerzeit vor, sie habe "das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt". Bereits damals kündigte er rechtliche Schritte an. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel erklärte, dass die Entscheidung Roths einen Bruch der Geschäftsordnung darstelle. Auf diese Weise würden entgegen rechtlichen Vorgaben Gesetze durch das Parlament durchgepeitscht. In diesem Twitter-Post Weidels ist ein Video eingebettet, in dem sich der Vorgang verfolgen lässt.
Trotz Beschlussunfähigkeit: #Roth erklärt Abstimmung entgegen der Geschäftsordnung für rechtens! So werden Gesetze im #Bundestag durchgepeitscht - entgegen aller rechtlichen Regeln! Die #AfD-Fraktion prüft nun rechtliche Schritte. pic.twitter.com/cgwA7kaRVk
— Alice Weidel (@Alice_Weidel) June 28, 2019
Das Präsidium des Bundestags hatte sich im Juni hinter Roths Entscheidung gestellt. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble erklärte, man sei "einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet hat".
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