Bundespressekonferenz zu MH17: Wieso kein Interesse an neuen Ermittlungsergebnissen?
Am 5. Juli hatte der deutsche Privatermittler Josef Resch dem internationalen Ermittlerteam JIT (Joint Investigative Team) angeboten, diesem Informationen und Beweismittel zum Fall des am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgestürzten malaysischen Passagierflugzeuges zu übergeben. Diese hatte er von einem Informanten erhalten, nachdem er 2014 für einen anonymen Auftraggeber mithilfe einer 30-Millionen-Prämie nach Informationen und Hinweisen suchte, die helfen sollten, den Absturz und die Verantwortlichen dafür aufzuklären.
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Drei Wochen später erhielt er eine abschlägige Antwort sowie den Hinweis, er solle sich doch an die deutschen Behörden wenden. Mit diesen arbeite die niederländische Justiz im Rahmen der Ermittlungen zu MH17 eng zusammen. Zudem seien die deutschen Behörden zuständig, weil Resch seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik habe.
Doch die deutsche Behörden sind längst über die Ergebnisse des Privatermittlers informiert. Das ist in den Anlagen des Schreibens seines Anwaltes an das JIT vom 5. Juli zu lesen, die auch auf seiner Homepage einzusehen sind. Resch hatte bereits am 7. Dezember 2016 gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, um welche Informationen es sich handelt – und gebeten, diese an das JIT weiterzuleiten.
Gegenüber dem Nachrichtenportal Sputnik betonte der Privatermittler, dass es ihm "um die Wahrheit im Fall MH17" geht und er sich den Angehörigen der Opfer verpflichtet fühlt. Diese müssten erfahren, was wirklich am 17. Juli 2014 über der Ostukraine geschehen sei.
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Auf der dieswöchigen Bundespressekonferenz fragte ein Sputnik-Redakteur, warum die Bundesregierung bis heute nicht auf neue Ermittlungsansätze oder neue Beweisvorlagen reagiert, obwohl das JIT ausdrücklich und öffentlich um neue Hinweise ersucht, und ob die Bundesregierung seit 2014 Kenntnisse über Vertuschungsversuche der wahren Hintergründe des Absturzes habe:
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