Gekürzte Wahlliste: Sachsen-AfD scheitert mit Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht
Rückschlag für Sachsens AfD: Im Streit um die gekappte Kandidatenliste für die Landtagswahl ist die Partei mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage wegen mangelnder Begründung nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die AfD kann aber noch auf den sächsischen Verfassungsgerichtshof hoffen. Dort wird am Donnerstag verhandelt.
Beanstandet wurden zwei getrennte Parteitage und das geänderte Wahlverfahren
Nach einem Votum des sächsischen Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der AfD-Liste antreten. Für die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für ungültig erklärt. Beanstandet wurde unter anderem, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmte und auch das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. Die AfD muss deshalb nun in den 60 Wahlkreisen vor allem Direktmandate gewinnen, wenn sie mit mehr als 18 Abgeordneten im Landtag vertreten sein will.
Die Karlsruher Beschwerde wies das Bundesverfassungsgericht wegen diverser inhaltlicher Mängel ab. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli. So habe sich der AfD-Landesverband bei der Darstellung des Sachverhalts hauptsächlich darauf beschränkt, die Medieninformation der sächsischen Wahlleiterin zu der Entscheidung zu zitieren. Für die Prüfung fehlten außerdem Unterlagen.
An vorderster Stelle bemängeln die Richter aber, dass sich die AfD nicht zu dem zweiten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig geäußert habe. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleisten "die Länder den subjektivrechtlichen Schutz des Wahlrechts bei politischen Wahlen in ihrem Verfassungsraum grundsätzlich allein und abschließend", wie es weiter heißt. Die AfD hätte also darlegen müssen, warum sie meint, in ihrem Fall in Karlsruhe überhaupt Grundrechte durchsetzen zu können.
AfD liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen
Am Mittwoch reagierte sie mit Unverständnis auf die Entscheidung aus Karlsruhe.
Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar", erklärte Parteichef Jörg Urban in Dresden.
In anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene sei der Rechtsweg gegen fragwürdige Entscheidungen der Wahlausschüsse möglich: "In Sachsen ist ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen. Auch Willkürentscheidungen des Wahlausschusses sind damit möglich."
In der Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses hatte die AfD seinerzeit ein Komplott gesehen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen. Die AfD liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. Die Besetzung des Wahlausschusses orientiert sich an den Ergebnissen der Parteien bei der vorangegangenen Landtagswahl. In dem Gremium sind Vertreter von CDU, AfD, SPD und Linken vertreten.
Grund für die Kürzung der Liste war gewesen, dass der Wahlausschuss die beiden Landesparteitage im Februar und März nicht als einheitliche Aufstellungsversammlung verstand. Damit sah er die notwendige Chancengleichheit der Bewerber nicht als gegeben. Die Wahlleiterin hatte darauf hingewiesen, dass Listen zwingend zurückzuweisen sind, wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen. Die AfD sei außerdem rechtzeitig auf die Mängel hingewiesen worden.
Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Die AfD könnte nun mit deutlich weniger Abgeordneten in den Landtag einziehen, als ihr nach dem Wahlergebnis zustehen.
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(dpa/rt deutsch)
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