Deutschland

Bis zur Einführung von alternativen Verfahren: Kükenschreddern bleibt vorerst rechtmäßig

Können wirtschaftliche Interessen der Geflügelwirtschaft ein vernünftiger Grund sein, um Millionen Küken zu töten? Die obersten Verwaltungsrichter sehen das nicht so. Trotzdem wird das massenhafte Töten männlicher Küken vorerst weitergehen.
Bis zur Einführung von alternativen Verfahren: Kükenschreddern bleibt vorerst rechtmäßigQuelle: RT

Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind darauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, sodass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man dagegen nicht. Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.

Wirtschaftliche Interessen der Brütereien kein "vernünftiger Grund" – doch das Töten bleibt vorerst

Das Bundesverwaltungsgericht stufte am Donnerstag das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend als zulässig ein. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien sind aus Sicht der Bundesrichter allein kein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes. Damit wertete das Gericht die Tierschutzbelange höher als bisher. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der heftig umstrittenen Praxis aber noch rechtmäßig.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Brütereien die umstrittene Praxis im Jahr 2013 per Erlass untersagt. Die damalige rot-grüne Regierung berief sich auf das Tierschutzgesetz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Zwei Betriebe klagten dagegen. In den Vorinstanzen bekamen sie recht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Über die Revisionen gegen diese Urteile hatte das Bundesverwaltungsgericht im Mai ausführlich mündlich verhandelt. 

Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei 

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) setzt auf baldige Fortschritte für ein Ende des Massentötens männlicher Küken. Eine dafür entwickelte Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei soll nach ihren Angaben im kommenden Jahr allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen. Das Geschlecht wird dabei vor dem Ausbrüten im Ei erkannt. Ein Laser brennt ein winziges Loch in die Schale. So kann dem Ei Flüssigkeit entnommen werden, die auf Geschlechtshormone getestet wird. Männliche Küken schlüpfen damit erst gar nicht, ihre Eier werden zu Tierfutter verarbeitet.

Wenn das Verfahren serienreif sei, greife das Tierschutzgesetz, argumentiert das Bundesagrarministerium – es besagt, dass kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf. In ersten deutschen Supermärkten sind seit Herbst Eier aus der neuen Geschlechtsbestimmungsmethode zu kaufen.

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(dpa/rt deutsch)

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