
Kritik an Regierungsplänen zum Ausspähen von Journalisten

"Reporter ohne Grenzen" sieht die geplante Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste in der digitalen Welt als Gefahr für die Pressefreiheit. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante Reform ermögliche es, Journalisten digital auszuspionieren, die "Server großer Verlage und Rundfunksender zu hacken, zu durchsuchen" und dabei auch die Identität von Informanten aufzudecken, erklärte die deutsche Sektion der Journalistenvereinigung am Mittwoch.

Da Journalisten teilweise auch in kriminellen Milieus recherchieren müssten, könnten ihre Daten bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation und bei der verdeckten Online-Durchsuchung vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem leicht als "Beifang" abgeschöpft werden.
Bedenklich findet "Reporter ohne Grenzen" außerdem, dass der Referentenentwurf aus dem Innenministerium bei der "Erhebung von Daten aus informationstechnischen Systemen von Ausländern" durch den Bundesnachrichtendienst (BND) die Berufsgruppe der Journalisten nicht ausdrücklich ausnimmt.
Allerdings liegt der Entwurf aktuell ohnehin auf Eis. Es wird erwartet, dass Seehofer in der Sache einen neuen Anlauf nehmen wird, sobald die Nachfolge von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geklärt ist. Denn ihr Ministerium hatte den Entwurf im März mit dem Hinweis gestoppt, die darin vorgesehenen Befugnisse gingen über die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene "maßvolle" Kompetenzerweiterung von Verfassungsschutz und BND hinaus. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte, die geplante Reform müsse auch eine entsprechende Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste beinhalten.
Wir bekämpfen #Terroristen und #Extremisten, keine #Journalisten. #Pressefreiheit#Rechtsstaat (HS)
— Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (@BMI_Bund) May 29, 2019
Seehofer wehrte sich gegen den Vorwurf, er wolle den Geheimdiensten ein Werkzeug zur Ausforschung von Journalisten an die Hand geben. "Wir bekämpfen Terroristen und Extremisten, keine Journalisten", schrieb er auf Twitter. Das Innenministerium wies die Behauptung zurück, Ziel des Entwurfs sei es, "die vertrauliche Kommunikation von Journalisten auszuspähen".
Was @BMI_Bund behauptet, ist falsch: In StPO sagt §100d Abs. 5, dass #Onlinedurchsuchung bei #Journalisten "unzulässig" ist. Neuer §9a Abs. 5 BVerfSchG sieht nur noch Abwägung vor. Andere Berufsgeheimnisträger sind in §9a Abs. 2 weiterhin komplett ausgenommen, #Medien nicht mehr. https://t.co/lunLeynC6d
— ReporterohneGrenzen (@ReporterOG) May 29, 2019
"Reporter ohne Grenzen" widersprach der Darstellung des Ministeriums. Online-Durchsuchungen bei Journalisten seien nach den vorgelegten Plänen nicht mehr unzulässig, während andere Berufsgeheimnisträger weiterhin komplett ausgenommen würden.
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(rt deutsch/dpa)