Grüne, Linke und FDP: Grundgesetz soll "sexuelle Identität" aufnehmen
Das ist das Ziel eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der Bundestagsfraktionen von Grünen, Linken und FDP, den Vertreter der drei Parteien am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben. Der Entwurf sieht eine Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes vor.
Bisher heißt es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Grüne, Linke und FDP wollen in den Artikel auch die "sexuelle Identität" aufnehmen.
"Wir fordern das seit vielen Jahren und danken den Fraktionen, dass sie dieses Anliegen anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes aufgreifen", sagte Henny Engels vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) am Mittwoch in Berlin. "Alle, die von Diskriminierung betroffen sind in unserem Land, müssen in Artikel 3 genannt und sichtbar gemacht werden", sagte die für das Thema zuständige Fraktionsprecherin der Grünen, Ulle Schauws, bei der Vorlage des Gesetzentwurfs.
Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Grüne, FDP und Linke wären also noch auf viele Stimmen von Union und SPD angewiesen. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei äußerte sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch ablehnend: "Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet werden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt."
Trotzdem sieht der Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg, gute Chancen für die geplante Grundgesetzänderung: Es gebe bereits positive Reaktionen aus Union und SPD, sagte er am Mittwoch. "Mein Eindruck ist, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen." Formal solle der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. Ziel sei ein Abschluss in dieser Legislaturperiode. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion, Doris Achelwilm: "Es wird Bewegung in die Mehrheitenfrage kommen, wenn man das Thema erst mal in den Raum stellt", sagte sie.
Mehr zum Thema - New York verbietet Therapie gegen Homosexualität bei Kindern, erklärt Gender zur Hatecrime-Kategorie
(rt deutsch/dpa)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.