BPK in Erklärungsnot: Wieso erfolgt Einsatz deutscher Kampfschwimmer im Niger ohne Bundestagsmandat?
Mit welchem Mandat agieren deutsche Elite-Kämpfer im Niger? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind über die Mission weder richtig informiert noch jemals formell befragt worden. Ein Mandat des deutschen Parlaments für diesen Einsatz liegt also nicht vor.
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Sogar der Wehrbeauftragte der Bundesregierung Hans-Peter Bartels hat deswegen diese Woche im Verteidigungsausschuss interveniert. "Es darf nicht zwei verschiedene Bundeswehren geben", kritisierte er – wenn auch "nur" hinter verschlossenen Türen. Mal würden Auslandseinsätze mandatiert, mal nicht, kritisierte Bartels.
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz definiert sehr klar, wann eine Mandatierung durch den Bundestag zwingend notwendig ist:
Ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte liegt vor, wenn Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten ist", heißt es gleich im zweiten Paragrafen dieses Gesetzes.
Genau dies, nämlich eine "Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung" ist im Niger aktuell stets zu befürchten, insbesondere in jener Region, in der die deutschen Soldaten stationiert sind. Im Oktober 2017 starben vier Angehörige einer US-Spezialeinheit in einem Feuergefecht im Rahmen eines angeblichen "Ausbildungseinsatzes".
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Der Wehrbeauftrage verwies im Ausschuss zudem auf eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, in welcher darauf hingewiesen wird, dass es in der Region Tahoua [wo die deutschen Soldaten stationiert sind] "immer wieder zu dschihadistischen Angriffen" kommt.
Doch auf entsprechende Nachfrage von RT rechtfertigten die Regierungssprecher diesen Einsatz ohne jegliches Bundestagsmandat und gaben obendrein deutlich zu verstehen, was sie von den kritischen Anmerkungen des Wehrbeauftragten der Bundesregierung halten:
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