Deutschland

Berateraffäre: Leitender Beamter versuchte, fingierte Rechnungen zu vernichten

Schon wieder Verteidigungsministerium, schon wieder Berateraffäre: Ministerin Ursula von der Leyen kommt nicht aus den Schlagzeilen. Wie nun aus einem Bericht hervorgeht, soll ein leitender Beamter versucht haben, belastende Akten zu vernichten.
Berateraffäre: Leitender Beamter versuchte, fingierte Rechnungen zu vernichtenQuelle: www.globallookpress.com

Seit Wochen versucht ein Untersuchungsausschuss, den Millionen kostenden Einsatz externer Berater im Verteidigungsministerium aufzuklären. Ein Verdacht auf Vetternwirtschaft steht im Raum. Bereits Ende Oktober letzten Jahres hatte der Bundesrechnungshof die Praxis des Ministeriums scharf kritisiert, teilweise gegen Vergabe-Richtlinien verstoßen zu haben.

Der Einsatz externer Fachleute bei IT-Projekten ist ein Schwerpunkt des Untersuchungsausschusses. Berater haben während der Amtsausübung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet. Grüne, Linke und FDP fordern Aufklärung darüber, wer bei der Vergabe von Beraterverträgen Kontrolle ausgeübt hat, ob Schaden für die Steuerzahler entstanden ist und wie Regelverstöße in Zukunft verhindert werden können. 

Cyber- und Informationstechnik (CIT) - Rechnungen bereits vor Verträgen

Wie nun bekannt wurde, soll ein leitender Beamter in der Abteilung Cyber- und Informationstechnik (CIT) im Februar 2019 versucht haben, belastende Akten zu vernichten. Laut einem Bericht des Spiegel wollte Detlef S. damit Unregelmäßigkeiten bei mehreren Abrechnungen mit großen Beratungskonzernen vertuschen. Der Untersuchungsausschuss wurde demnach am Donnerstag darüber informiert. Gegen den Beamten sei ein formales Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Dem Bericht zufolge geht es um frisierte und falsche Rechnungen. Die Unternehmen sollen mit ihren Projekten begonnen und Rechnungen eingereicht haben, bevor zwischen der IT-Abteilung des Ministeriums und den Beratern überhaupt ein Vertrag abgeschlossen war. Der Beamte soll diese Rechnungen aber in der sachlichen Prüfung als korrekt abgesegnet haben.

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