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Polizeipanne bei Ermittlungen zu tödlicher Messerattacke in Chemnitz

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen im August 2018 in Chemnitz räumten Polizisten vor Gericht Versäumnisse bei den Ermittlungen ein. Außerdem hat die Verteidigung die Ablösung des Staatsanwalts Stephan Butzkies gefordert.
Polizeipanne bei Ermittlungen zu tödlicher Messerattacke in ChemnitzQuelle: www.globallookpress.com

Die Beweislage im Prozess gegen Alaa S. um den Chemnitzer Messerangriff 2018 wird ohnehin als dünn beschrieben. Jetzt kommt eine schwere Panne der Polizei ans Licht: Während des sechsten Verhandlungstags musste die Polizei Versämnisse bei Ermittlungen um die tödliche Messerattacke auf Daniel H. einräumen. Bei der vorläufigen Festnahme des Angeklagten sind die blutverschmierten Hände des damals Tatverdächtigen weder fotografiert noch später im Sachstandsbericht erwähnt worden. Das sagten am Montag beim Prozess des Landgerichts Chemnitz in Dresden zwei Polizisten als Zeugen aus.

Keine Fotos von blutverschmierten Händen und Kleidung

Es sei vergessen worden, sagte einer der Beamten. Sein Kollege sagte, er könne nicht erklären, warum dies nicht in den gemeinsam angefertigten Bericht geschrieben wurde. Er habe das nicht für wichtig gehalten. Nach Aussagen der Beamten wurde der Angeklagte nach der Flucht vom Tatort unweit der Polizeidirektion aufgegriffen und vorläufig festgenommen. Dabei habe der Syrer Blut an beiden Handinnenflächen, der Oberbekleidung und der Hose gehabt, berichtete der 29-jährige Polizist. Das Blut sei auch noch an den Händen gewesen, als der Tatverdächtige in die Gewahrsamszellen gebracht worden war.

Sein 48-jähriger Kollege sprach davon, dass die Handflächen rotbraun gewesen seien. Dies könne Blut gewesen sein. Er habe das aber nicht überprüft.

Das ist nicht meine Aufgabe gewesen", sagte er.

Der 23-jährige syrische Asylbewerber muss sich seit dem 18. März werden Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Alaa S. soll laut Anklage gemeinsam mit einem sich auf der Flucht befindlichen Iraker am 26. August 2018 den 35-jährigen Deutschen Daniel H. mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat stets.

Verteidigung sieht keine handfesten Beweise gegen ihren Mandanten vorhanden

Die Verteidigung des angeklagten Syrers hatte bereits zum Prozessbeginn die Einstellung des Verfahrens beantragt. Sie argumentierte, dass es an handfesten Beweisen mangelt. In den Medien wurde zudem berichtet, dass die Polizei bislang auch nur ein Messer gefunden habe, auf dem aber keine Spuren des angeklagten syrischen Asylbewerbers zu finden seien.

Für den Prozess sind bis zum 29. Oktober insgesamt 24 Verhandlungstage angesetzt. Im Zuge der Ermittlungen seien mehr als 100 Zeugen vernommen und eine Vielzahl von Spuren ausgewertet worden, hatte die Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn mitgeteilt. Während des Verfahren indes haben sich fast alle Zeugen in einzelnen Punkten widersprochen. Am Montag hatte aber ein Zeuge vor Gericht ausgesagt, er sei sich sicher, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. 

Die Verteidigung forderte am Montag indes die Ablösung von Staatsanwalt Stephan Butzkies. Ihren Antrag begründete Rechtsanwältin Ricarda Lang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden. Die Verteidigung sehe die Gefahr der mangelnden Objektivität und befürchte, dass der Staatsanwalt eine Verurteilung um jeden Preis anstrebe. Ein ehemals Tatverdächtiger stellte bereits Strafanzeige gegen Butzkies wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung. Die Vorsitzende Richterin teilte mit, der Antrag der Verteidigung werde an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Chemnitz zur Entscheidung weitergeleitet.

Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt.

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(rt deutsch/dpa)

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