Deutschland

FDP-Chef Lindner will per Grundgesetz-Änderung Enteignungen von Immobilienkonzernen verhindern

Christian Lindner will für "sozialen Frieden" sorgen, indem eine Verfassungsänderung Enteignungen unmöglich macht. Über den Antrag entscheidet die FDP heute. Steigende Mieten in den Ballungsräumen hatten zu Forderungen von Enteignungen großer Immobilienkonzerne geführt.
FDP-Chef Lindner will per Grundgesetz-Änderung Enteignungen von Immobilienkonzernen verhindernQuelle: Reuters

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" treibt die Debatte um die Enteignungen großer Immobilienkonzerne an und sammelt Unterschriften für ein Volksbegehren. Sie begründen ihr Vorhaben damit, dass "Deutsche Wohnen & Co" eine Strategie der Mietpreissteigerung um jeden Preis verfolgen. Da sie hohe Kredite für den Ankauf ihres Bestandes aufgenommen haben und ihren Aktionären hohe Gewinne versprechen, sind sie dazu "gezwungen". 

Kritiker der Initiative sprechen von "sozialistischen Ideen", welche durch die Schaffung eines investitionsfeindlichen Klimas den gegenteiligen Effekt haben werden. Es wird kein neuer Wohnraum entstehen. So sieht es auch FDP-Chef Christian Lindner. Dieser sagte dem Tagesspiegel:

Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt. Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken. 

Ob die Partei der Freien Demokraten einen Antrag zur Abschaffung von Artikel 15 im Bundestag beantragen wird, entscheidet sich am heutigen Freitag beim Bundesparteitag. Es bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag, damit der Artikel abgeschafft werden kann. Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP erklärte hierzu:

Durch Enteignungen entsteht keine einzige neue Wohnung, sondern nur Entschädigungsansprüche zulasten des Steuerzahlers. 

Allerdings ist es unter Verfassungsexperten umstritten, ob Artikel 15 überhaupt abgeschafft werden kann. Denn die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die sich mit den sogenannten Grundrechten beschäftigen, können nicht einfach abgeschafft werden, auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Artikel 19, Absatz 2, des Grundgesetzes besagt sehr eindeutig:

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Lauft einer Umfrage von Infratest dimap lehnt die Mehrheit der Deutschen die Enteignungen ab. 70 Prozent der Umfrageteilnehmer waren dagegen, nur 23 Prozent bewerteten die Maßnahme als "gutes" oder "sehr gutes" Mittel. Allerdings variieren die Umfragewerte regional sehr stark. Größer ist die Zustimmung für mehr sozialen Wohnungsbau. Hier sprachen sich 89 Prozent der befragten Bundesbürger aus. 

Gregor Gysi von der Partei Die Linke spricht sich für eine Grundgesetzänderung dahingehend aus, dass dort das Recht auf eine Wohnung hinzugefügt wird. Die Bundesregierung ist dagegen. Auch die Bundesregierung sieht die Enteignungen kritisch und warnt vor wachsender Investitionsscheu. Horst Seehofer hierzu: 

Eine solche Maßnahme würde zum einen private Investoren verunsichern und zum anderen finanziellen Spielraum von Kommunen und kommunaler Wohnungsunternehmen für Neubauvorhaben drastisch reduzieren. Beides würde die erwartete Fortsetzung des positiven Trends bei der Bautätigkeit gefährden. 

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