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Späte Wiedergutmachung: Jewish Claims Conference fordert Rückgabe von Grundstücken in Cottbus

Im Cottbusser Ortsteil Groß Gaglow erhielten einige Anwohner Post von der Jewish Claims Conference. Darin wird die Rückgabe der Grundstücke, auf denen sie gebaut haben, gefordert. Denn diese gehörten einst jüdischen Siedlern, die enteignet wurden. Der Rechtsstreit tobt seit Jahren.
Späte Wiedergutmachung: Jewish Claims Conference fordert Rückgabe von Grundstücken in CottbusQuelle: Reuters © Hannibal Hanschke

Die Jewish Claims Conference (JCC) wurde im Jahr 1951 gegründet und vertritt die Interessen der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus und die Entschädigungsansprüche der Überlebenden sowie derer Nachkommen. Nach der Wiedervereinigung wurde die Rückgabe von 200.000 jüdischen Vermögenswerten, größtenteils Immobilien, aus den Gebieten der ehemaligen DDR gefordert. Über 4.000 Forderungen sind noch ungelöst. Ein in Berlin ansässiger israelischer Journalist, Itay Mashiach, begab sich in das 1.500-Seelendorf Groß Gaglow (Cottbus, Brandenburg) und berichtete in den israelischen Haaretz-Nachrichten von seinen Begegnungen mit unbescholtenen Rentnern, die "nichts mit den NS-Verbrechen zu tun hatten." 

Die JCC plant, die Grundstücke auf Auktionen zu versteigern. Der Erlös soll den letzten Überlebenden der NS-Verbrechen zugutekommen. Dabei handelt es sich noch um vier Gebäude. Insgesamt 30 Häuser wurden auf Grundstücken gebaut, deren Besitzer 1935 während der NS-Herrschaft wegen ihrer jüdischen Abstammung enteignet worden waren. Danach gingen die Grundstücke in den Besitz einer landwirtschaftlichen Organisation über, die sie weiterveräußerte. Von den einstigen Besitzern gibt es weder Überlebende noch Erben. Die JCC übernahm daher die Klageeinreichung auf Rückgabe. Die betroffenen Anwohner wehren sich.

Der Rechtsstreit dauert nun schon seit 19 Jahren an. Einige Bewohner berichten, er habe sie krank gemacht. Die erste Rückforderung ging im Jahr 2000 ein. Die von dem israelischen Journalisten interviewten Anwohner wussten nach eigenen Angaben nicht, dass sie Grundstücke erworben haben, die einst einen jüdischen Besitzer hatten. Von der Bundesregierung fühlen sie sich im Stich gelassen. Die ihnen zustehende Entschädigung für den Verlust ihrer Grundstücke entspreche nicht dem tatsächlichen Wert. Zudem müssen sie verlorengegangene Dokumente aus den 1930er Jahren vorlegen. 

Im Jahr 1931 wurde das Fundament des ersten Hauses der jüdischen Gemeinde Groß Gaglow feierlich eingeweiht. Die Initiative ging von einer Veteranenvereinigung ehemaliger jüdischer Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg aus. Die erworbenen Grundstücke wurden in Parzellen unterteilt, damit die neuen jüdischen Besitzer diese bepflanzen und Landwirtschaft betreiben konnten. Rund 30 Familien fanden hier ein neues Zuhause. 1935 ordnete der Landwirtschaftsminister des Dritten Reiches an, dass der Besitz der Ländereien an eine nicht-jüdische Landwirtschaftsorganisation übergehen muss. Einigen Familien gelang die Flucht nach Südamerika und Palästina. Andere wurden deportiert und starben in den Vernichtungslagern der Nationalsozialisten. 

Nach deutschem Recht wird, wenn die Kriterien für eine Rückgabe erfüllt sind, ein Verfahren zur staatlichen Entschädigung des gesetzlichen Erben eingeleitet. Es muss festgestellt werden, ob die Immobilie nach Mai 1945 in gutem Glauben erworben worden ist. Die Bundesregierung zahlte der JCC bereits eine Entschädigung für 26 von den insgesamt 30 betroffenen Grundstücken. Vier der Grundstücke aber wurden schon in den 1930er Jahren erworben. Die Kaufinteressenten mussten nachweisen, dass sie "politisch zuverlässig" sind. Dabei half auch der Beitritt in die NS-Partei. 

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