Deutschland

RT fragt nach: Berichterstattung über nichtverfolgte Hinweise auf Kriegsverbrecher sei irreführend

Deutsche Behörden seien zahlreichen Hinweisen auf Kriegsverbrecher unter Asylbewerbern nicht nachgegangen, berichteten in der vergangenen Woche zahlreiche Medien. Auf Nachfrage von RT widersprechen BKA und BAMF nun dieser Berichterstattung deutlich.
RT fragt nach: Berichterstattung über nichtverfolgte Hinweise auf Kriegsverbrecher sei irreführendQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Deutsche Behörden sind der Darstellung entgegengetreten, dass Hinweisen auf mögliche Kriegsverbrecher unter Asylbewerbern nicht nachgegangen worden sei. Zahlreiche Medien hatten in der vergangenen Woche eine entsprechende Meldung verbreitet, RT Deutsch hatte darüber berichtet. Auf Nachfrage von RT erklärte das Bundeskriminalamt (BKA), dass diese Berichterstattung, ausgehend von Bild, auf eine "verkürzte Darstellung" zurückgehe, die eine breite Medienöffentlichkeit erfahren habe.

Im einzelnen äußert sich das BKA wie folgt:

Die Hinweise wurden nicht, wie von manchen Medien dargestellt, ignoriert, sondern selbstverständlich gesichtet und kategorisiert. Sie wurden und werden auch in Zukunft für die laufenden Ermittlungen herangezogen. Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches unterliegen keinen Verjährungsfristen.

Dass eine Meldung des BAMF oder sonstiger Stellen als "Hinweis" bewertet wurde, bedeutet nicht, dass dieser unmittelbar für ein Strafverfahren verwendbare Informationen enthält. Oft handelt es sich bei diesen Hinweisen um allgemeine Informationen über das Kriegsgeschehen in Krisenregionen oder aber zu tatverdächtigen Personen, die nicht identifizierbar sind.

In den Jahren 2015/2016 kam es zu einer Vielzahl von "Hinweisen". Alle wurden auf Wertigkeit, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorlagen, wurden durch den Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zahlreiche weitere Hinweise wurden in Strukturermittlungsverfahren berücksichtigt. Vorrangig wurden solche Hinweise bearbeitet, in denen es konkrete Hinweise auf in Deutschland befindliche Straftäter nach dem Völkerstrafgesetzbuch gab.

Ermittlungsverfahren seien nur bei Anhaltspunkten auf eine verfolgbare und in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftat einzuleiten, nicht alle Hinweise enthielten derartige Anhaltspunkte. Außerdem könne von der Verfolgung einer Tat nach dem Völkerstrafgesetzbuch abgesehen werden, wenn sich der Beschuldigte gar nicht in Deutschland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist.

Die beim BKA 2018 neu geschaffene "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV)" sei personell aufgestockt worden, ein weiterer Stellenzuwachs sei vorgesehen.

RT fragte auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach, das sich ähnlich äußerte. Jedes Asylverfahren sei eine Einzelfallprüfung. Es könne vorkommen, dass Antragsteller dabei Angaben zu schweren Verbrechen machten. Im Falle einer Beteiligung des Antragstellers an Kriegsverbrechen liege ein Ausschlussgrund vor, der einer Schutzgewährung entgegenstehe.

Das Sicherheitsreferat des BAMF leite in allen Fällen, in denen von der Beteiligung an einer schweren Straftat berichtet wird, diese Informationen an die zuständigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weiter, die derartigen Behauptungen nachgingen. 

Bundesinnenminister Horst Seehofer habe zum Umgang mit den genannten Hinweisen einen Bericht angefordert, der in den nächsten Tagen erstellt werde.

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