Deutschland

Religionsverbände kritisieren Nachweispflicht von Deutschkenntnissen für ausländische Geistliche

Der Zentralrat der Muslime und Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland kritisieren das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, von ausländischen Geistlichen künftig einen Nachweis über deutsche Sprachkenntnissen vorlegen zu lassen. Dies könnte zu Unterbesetzungen in den Gemeinden führen.
Religionsverbände kritisieren Nachweispflicht von Deutschkenntnissen für ausländische GeistlicheQuelle: Reuters © Michael Kappeler/Pool

In der katholischen Kirche wird versucht, ausländischen Geistlichen und Seelsorgern Deutschkenntnisse durch die Bistümer und Ordensgemeinschaften zu vermitteln. Von dem Vorhaben des Bundesinnenministeriums, Geistliche aus dem Ausland nur mit einem Nachweis über ausreichende Deutschkenntnissen einreisen und praktizieren zu lassen, hält die katholische Kirche nicht viel. Der Pressesprecher der Bischofskonferenz Matthias Kopp sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn: 

Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse von religiös Beschäftigten dürfen nicht dazu führen, dass die Einreise der Betroffenen faktisch unmöglich gemacht wird. 

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Mayzek, schließt sich dieser Ansicht an. Die Anforderungen würden zu Lücken in den Gemeinden führen und den gegenteiligen Effekt haben. Mayzek warnte auch davor, dass die Predigten den "falschen Akteuren in die Hände" fielen. 

Kopp schlägt den Nachweis einer "realistischen Sprachkompetenz" vor, welche im Ausland erworben werden kann: 

Die Erfahrung lehrt, dass die Sprache in Deutschland selbst leichter und schneller erlernt werden kann. 

Strittig ist noch, welches Sprachniveau nachgewiesen werden muss. Die Forderung entstand aus der Kritik an ausländischen Imamen, die ohne Deutschkenntnisse in deutschen Moscheen predigen.

Bei Ditib, dem türkischen Islam-Dachverband, sollen es rund 1.049 Angestellte sein. Der Großteil von ihnen verfügt über befristete Aufenthaltsgenehmigungen. Der Wechsel erfolgt üblicherweise nach vier Jahren. 

Die Integrationsbeauftrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nina Warken betont die Wichtigkeit einer Regelung gegen "verfassungsfeindliche Lehren": 

Wir müssen dringend eine rechtssichere und praktikable Regelung finden, um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit verfassungsfeindliche Lehren verbreitet werden. Es ist gut, dass das BMI dieses Thema nun verstärkt in den Blick nimmt. Die Kernfrage aus meiner Sicht ist allerdings, was die Geistlichen predigen, nicht in welcher Sprache. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.