Deutschland

"Starke-Familien-Gesetz" der Bundesregierung – Populismus statt Inhalt

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die wachsende Kinderarmut bekämpfen. Sozialverbände und die Partei Die Linke halten es für eine Nebelkerze. Es gehe an den meisten Bedürftigen vorbei, kritisieren sie.
"Starke-Familien-Gesetz" der Bundesregierung – Populismus statt InhaltQuelle: AFP © Tobias Schwarz

von Susan Bonath

Das Image als Hartz-IV-Architektin und somit Lohndrücker-Partei raubt der SPD die Wählergunst. Dem will sie entkommen, indem sie sich in der Regierung mit den Unionsparteien CDU und CSU als Wohltäterin gebärdet. Sie punktet vor allem mit hübsch klingenden Namen: Ihrem bereits im Januar in Kraft getretenen "Gute-Kita-Gesetz" soll im Sommer das sogenannte "Starke-Familien-Gesetz" folgen. Am Mittwoch hatte das Kabinett den entsprechenden Entwurf abgesegnet. Nun müssen Bundestag und Bundesrat dem Paket noch zustimmen, für das der Bund 1,2 Milliarden Euro locker machen will. Doch was gut klingt, habe wenig Inhalt, kritisieren Vertreter von Sozialverbänden und der Partei Die Linke. Das Gesetz sei nicht nur unzureichend, es gehe auch an den meisten Bedürftigen vorbei.

4,4 Millionen Kinder unter der Armutsschwelle

"Wir investieren in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun", lobte SPD-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am Mittwoch bei der Vorstellung der Novelle in Berlin das Engagement ihrer Partei. Sie wolle damit die Situation von Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen verbessern. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche politische Debatten um Kinderarmut in Deutschland. Alle jüngeren Statistiken belegten einen kontinuierlichen Anstieg.

Laut einer Studie des Kinderschutzbundes vom vergangenen Jahr lebte zuletzt sogar fast jedes dritte Kind – das sind 4,4 von insgesamt 13,4 Millionen Minderjährigen – unterhalb der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze. Rund zwei Millionen dieser Jungen und Mädchen sind von Hartz IV abhängig. Das bedeutet: Ihre Familien verfügen über weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens in der Bundesrepublik. Für einen Alleinstehenden lag die Schwelle im Jahr 2017 bei 969 Euro monatlich. Eine Familie mit beiden Elternteilen und zwei Kindern galt zu diesem Zeitpunkt als arm, wenn sie über weniger als rund 2.100 Euro pro Monat verfügte.

Kinderzuschlag bleibt an Erwerbseinkommen gebunden

Der Gesetzentwurf der SPD orientiert sich streng am höchsten Gut dieser Partei, dem Lohnarbeitsmarkt. Danach soll der Kinderzuschlag um 15 auf 185 Euro steigen. Anspruch auf diesen, zusätzlich zum Kindergeld, haben aber lediglich Paare mit Kindern, die über Erwerbseinkommen von mindestens 900 Euro verfügen. Für Alleinerziehende sind es 600 Euro. Es gibt auch eine Obergrenze, bei welcher der Anspruch auf Kinderzuschlag erlischt. Diese bemisst sich nach der Höhe des offiziellen Existenzminimums, also der Betrag, auf den die Familie käme, wenn sie mit Hartz IV aufstocken würde.

Künftig aber werde dies weniger streng gehandhabt, erläuterte Giffey. Das heißt: Eltern sollen nicht sofort aus der Leistung fallen, wenn sie die Obergrenze erreicht haben. Denn so war es bisher. Künftig, so die Ministerin, werde der Zuschlag dann langsam abgeschmolzen. Alleinerziehenden wolle man noch weitergehender helfen, allerdings nur jenen, die tatsächlich Kindesunterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Auf diesen nämlich gebe es dann einen Freibetrag von 100 Euro.

Minister Heil: Menschen sollen sich Gesetzesnamen merken können

Haben Eltern sich durch den bürokratischen Dschungel durchgeboxt und erfolgreich Kinderzuschlag beantragt, dürfen sie, so Giffey, dann auch eine Befreiung von den Gebühren für die Kindertagesstätte und später Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Letzteres hatte die Bundesregierung 2011 auf Druck des Bundesverfassungsgerichts eingeführt. Das nämlich hatte 2010 die Hartz-IV-Leistungen für unzureichend und intransparent berechnet erklärt.

Danach können bisher arme Eltern 100 Euro für den Schulbedarf ihrer Kinder pro Jahr zusätzlich erhalten. Der Satz soll nun erstmals um 50 Euro steigen. Darüber hinaus werden, wie die Ministerin weiter erklärte, die Eigenanteile für Schulessen und Beförderung bedürftiger Kinder abgeschafft.

Zusammen mit der Kindergelderhöhung um zehn auf 204 Euro für die ersten beiden Kinder sieht die SPD das Existenzminimum für Kinder gedeckt. Den Namen "Starke-Familien-Gesetz" habe die Novelle bekommen, betonte SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil in Berlin, "weil Franziska Giffey damit angefangen hat, endlich Gesetze so zu nennen, dass Menschen sich die Namen auch merken können". Mit dem "Gute-Kita-Gesetz", wonach bis 2022 knapp 5,5 Milliarden Euro zusätzlich in die Kinderbetreuung fließen sollen, habe sie damit angefangen, nun mache sie weiter. "Politik muss verständlich und klarer werden", frohlockte Heil.

Kritik: Hoch bürokratisch und für das Gros der Armen nicht zugänglich

Angeblich will die SPD damit Bürokratie abbauen. Allein das 23 Seiten dicke Merkblatt widerspricht dem Ansinnen. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Jochen Hilgers, nannte das Pamphlet gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland "Realsatire". Die neuen Regelungen seien "so kompliziert, dass die Leistungen weiterhin nur einen geringen Teil der Berechtigten erreichen werden". "Viele arme Kinder werden auch in Zukunft durch den Rost fallen und weiter in Armut leben", so Hilgers.

"Das stärkste an dem neuen Gesetz ist wahrscheinlich der Titel", kritisierte auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, gegenüber dem Deutschlandfunk am Donnerstag. Es gehe um Kleinstbeträge, die wie beim Schulpaket weiterhin nicht das Nötige abdeckten. Schon jetzt beantragten gerade 30 bis 40 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag, "weil das so kompliziert ist", mahnte Schneider. Und Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch betonte ebenfalls, es werde nur ein kleiner Teil betroffener Kinder ins Visier genommen.

Fest steht: Über das Hartz-IV-Niveau kommen Eltern mit dem Kinderzuschlag höchstens marginal hinaus. Wer erwerbslos ist oder nicht genug verdient, sich beispielsweise mit Minijobs über Wasser hält, geht leer aus. Die Hartz-IV-Sätze für Minderjährige liegen mit 245 bis 322 Euro übrigens weit unter dem Betrag, den die SPD mit Kindergeld und -zuschlag als Existenzminimum für Kinder beziffert.

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