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Unfallbericht der Bundeswehr nach Hubschrauberabsturz in Mali: Versäumnisse und Fehler

Bei dem Absturz eines Kampfhubschraubers der Bundeswehr in Mali starben beide Piloten. Der Unfallbericht legt offen, dass der Fehler in Versäumnissen bei der Herstellerfirma lag. Gegen drei Techniker wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Unfallbericht der Bundeswehr nach Hubschrauberabsturz in Mali: Versäumnisse und Fehler  Quelle: www.globallookpress.com © Sebastian Gollnow

Der Unfall ereignete sich am 26. Juli vergangenen Jahres und hätte womöglich vermieden werden können. Für die beiden Opfern wurde eine kleine Gedenkstätte im Wüstencamp der Bundeswehr in Gao erreichtet. Aus dem Unfallbericht geht hervor, dass der Kampfhubschrauber "Tiger" von der Herstellerfirma "Airbus Helicopters" aus deutsch-französischer Produktion Mängel aufwies.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Drei Techniker könnten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, indem die Hauptrotorsteuerung falsch eingestellt worden war. Es wird dazu weiter ermittelt. Bereits 2016 wies der Hubschrauber Mängel in der Flugsteuerung auf und musste in die Werkstatt. Die Hauptrotorsteuerung wurde neu eingestellt, Teile wurden ausgetauscht. 

Das Personal, welches von Airbus bereitgestellt wurde, hätte diese Arbeiten nicht verrichten dürfen:

(...) gemäß den firmeneigenen Vorschriften (haben sie) die vorgegebene Ausbildung noch nicht abgeschlossen und verfügte(n) damit nicht über die erforderliche Qualifikation zur Durchführung beziehungsweise Abnahme der Einstellarbeiten an der Hauptrotorsteuerung.

Der Helikopter absolvierte ingesamt 50 Flugstunden in Deutschland. Dann begann sein Einsatz in Mali, der bis zum Unglückstag ohne ersichtliche Mängel verlief. Der Unfallbericht kommt zu dem Fazit: 

Dies war für die Besatzung nicht zu überleben.

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Erstmals wurde ein Tiger-Kamfhubschrauber im Ausland 2013 in Afghanistan eingesetzt. 

Laut Airbus Helicopters ist die fehlerhafte Einstellung nur ein Punkt in der für die Piloten verhängnisvollen Ereigniskette gewesen. Zudem sei kein Pate bei der Instandhaltungsmaßnahme vor Ort gewesen, und auch die Arbeitspapiere wurden nicht wie vorgesehen durch einen dafür Autorisierten abgezeichnet. Nachfolgende Maßnahmen sollten eine Wiederholung vermeiden.

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