Deutschland

Zum Wohl des Kindes? Bundesgerichtshof entscheidet über Gesetz gegen Kinderehen

Seit Juni 2017 sind Ehen in Deutschland unwirksam, falls ein Ehepartner unter 16 ist. Der Bundesgerichtshof entscheidet über das strittige Gesetz gegen Kinderehen. Kritiker sind gegen den Automatismus des Gesetzes und empfehlen eine Einzelfallprüfung.
Zum Wohl des Kindes? Bundesgerichtshof entscheidet über Gesetz gegen Kinderehen Quelle: Reuters © Danish Siddiqui

Mit der Flüchtlingskrise wurde die Forderung nach einem Gesetz zum Schutz vor Kinderehen laut. 2016 lag die Zahl der minderjährigen Verheirateten in Deutschland bei 1475. In Berlin soll die Zahl der jährlich geschlossenen Zwangsehen bei bis zu 6.000 liegen. Betroffen sind meist Mädchen. Viele Ehen werden im Ausland während der Schulferien geschlossen.

Seit dem 22. Juni 2017 sind Ehen ungültig, falls einer der Ehepartner unter 16 Jahre alt ist. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren besteht die Möglichkeit, die Ehe aufzuheben. Das "Voraustrauungsverbot" regelt, dass Minderjährige "nicht im Rahmen einer religiösen oder traditionellen Zeremonie/Handlung heiraten oder verlobt werden dürfen. Beteiligte und ZeugInnen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belangt werden". Verheiratete Minderjährige, die nach Deutschland kommen gelten als "unbegleitet". Das Jugendamt nimmt sie dann in Obhut. 

Sollte sich der Bundesgerichtshof gegen das Gesetz entscheiden, so wird das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen. Kritiker des Gesetzes fordern eine Einzelfallentscheidung, weil sonst Ansprüche auf Unterhalt und den Vermögensausgleich entfallen. Die Frage, mit der sich der Bundesgerichtshof befasst, ist, ob das Gesetz im Sinne des Grundgesetzes stimmig ist. Artikel 6 regelt den Schutz der Ehe gegen staatliche Eingriffe.

Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf das Recht auf Familiennachzug. Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug erlischt, wenn es sich um eine Kinderehe handelt. In Berlin entschied das Verwaltungsgericht im September gegen den Nachzug einer Syrerin, die ihren neun Jahre älteren Mann mit 15 Jahren ehelichte. Ihr Ehemann war bereits in Deutschland. 

Das Gesetz, sollte es weiterhin gelten, wird in den ersten drei Jahren auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Der vermeintliche Rückgang der Zahl von Kinderehen wird in Deutschland darauf zurückgeführt, dass viele Ehen nicht mehr gemeldet würden. Das Jugendamt Stuttgart:

Wir erfahren von solchen Ehen oft nicht mehr, weil die jungen Leute es uns nicht mehr sagen. Dann wird halt aus dem Ehemann ein Cousin. 

Weltweit wird die Zahl von Mädchen, die unter 18 Jahren verheiratet werden, auf 15 Millionen geschätzt. 

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