Wegen Klagewelle durch Krankenkassen: Krankenhausabteilungen für Schlaganfallpatienten gefährdet
Aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), nach welchem Ansprüche der Krankenkassen nach zwei Jahren verfallen, entstand eine Klagewelle. Es geht um insgesamt 300 Millionen Euro Forderungen. Die Klagen richtet sich auch gegen die "Stroke Units" (Abteilungen für Schlaganfälle) von Krankenhäusern.
Aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), nach welchem Ansprüche der Krankenkassen nach zwei Jahren verfallen, entstand eine Klagewelle. Es geht um insgesamt 300 Millionen Euro Forderungen. Die Klagen richtet sich auch gegen die "Stroke Units" (Abteilungen für Schlaganfälle) von Krankenhäusern. AOK-Sprecher Kai Behrens verteidigt die Klagewelle:
Alle Rückzahlungsforderungen gegenüber Krankenhäusern, die vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind und nicht bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend gemacht wurden, wären auf einen Schlag hinfällig gewesen. Wir sahen uns zur Sicherung der Ansprüche gezwungen.
Die Krankenhäuser müssen Rechenschaft über die Behandlung von Schlaganfallpatienten zwischen den Jahren 2014 und 2016 abliefern. Strittig ist dabei die Transportzeit eines Schlaganfallpatienten. Diese darf nicht länger als 30 Minuten betragen, ansonsten entfällt die Zusatzvergütung der Krankenhäuser bei den Kassen. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, müssen die Patienten in ein anderes Krankenhaus eingeliefert werden.
Die Kosten der "Stroke Units" wären damit nicht mehr gedeckt. Strittig ist nun, ab wann diese Frist gilt: Ab dem Anruf, oder dem tatsächlichen Transport. Bei Schlaganfällen zählt jede Sekunde. Besonders auf dem Land ist die Versorgung von Schlaganfallpatienten dadurch gefährdet. In Deutschland erleiden pro Jahr 260.000 Menschen einen Schlaganfall. Die ersten Stroke Units entstanden vor gut 20 Jahren. In Deutschland gibt es 320 dieser Einrichtungen.
Im Saarland droht den Krankenhäusern eine Rückzahlung von 30 Millionen Euro an die Krankenkassen für den Zeitraum 2014 bis 2016. In Niedersachsen fordert die AOK von dem Klinikum Lünebeurg 1,3 Millionen Euro Rückzahlungen.
Der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Thomas Jakobs:
Auch wenn das Bundessozialgericht in einem etwas merkwürdigen Urteil im vergangenen Sommer eine merkwürdige Interpretation der Transportzeit gegeben hat, soll Anfang des Jahres rückwirkend gesetzeskonform klargestellt werden, dass die Transportzeit die Zeit ist, in der der Patient sich im Krankenwagen befindet, um von Püttlingen zum Winterberg gefahren zu werden oder von der Klinik Sulzbach nach Homburg.
Das Bundessozialgericht (BSG) vertritt die Ansicht, dass die 30 Minuten zwischen der Anforderung eines Krankentransports und der Übergabe des Patienten liegen.
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information widerspricht dieser Ansicht. Es handle sich um die "Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende". Der Geschäftsführer des Klinikums Lüneburg:
Wenn sich die Krankenkassen mit ihrer Meinung durchsetzen, dass wir für ihre Versicherten die komplexe Schlaganfallbehandlung in Lüneburg nicht zu ihren Lasten erbringen durften und künftig nicht erbringen dürfen, müssen viele Patienten nach Hamburg gebracht werden. Damit fallen wir bei der zeitnahen Versorgung von akuten Schlaganfällen in das letzte Jahrtausend zurück.
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