
Bundesrat verkündet Milliarden-Entlastungen – aber nicht alle Bürger profitieren davon
Verbesserungen bei der Rente, Entlastungen bei den Krankenkassenbeiträgen, mehr Stellen für Pflegekräfte: Der Bundesrat hat am Freitag mehrere milliardenschwere Gesetzesvorhaben der Großen Koalition gebilligt, die nun meist zum Jahreswechsel kommen können.
So werden die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen entlastet, denn die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

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Arbeitnehmer bekommen ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeit. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Die Mütterrente wird ausgeweitet und Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder stärker angerechnet. Auch Erwerbsminderungsrentner sollen mehr Geld bekommen.
Gegen die Personalnot in der Pflege soll es ein Paket für 13.000 zusätzliche Stellen in der Altenpflege geben. In Kliniken sollen die Krankenkassen jede aufgestockte Stelle komplett bezahlen. Taxifahrten zum Arzt sollen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen künftig einfacher werden. Angehörige, die zur Kur gehen wollen, sollen ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Reha-Einrichtung betreuen lassen können.
Der Weg für ein Entlastungspaket von 9,8 Milliarden Euro ist frei. Das Kindergeld steigt dadurch ab Juli um zehn Euro pro Kind im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht. Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9.000 auf zunächst 9.168 Euro. Darüber hinaus soll auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen etwas steigen.
Erst kürzlich widerlegte ein Studie das Vorurteil, dass das Kindergeld in armen Familien nicht bei den Kindern ankommt.
Bertelsmann-Studie: Mehr #Kindergeld fließt nicht in Alkohol und Unterhaltung: https://t.co/J7aE2eTJeo via @zeitonline#Kinderarmut
— O-Ton Arbeitsmarkt (@o_ton_am) 21. November 2018
Was jedoch zunächst erfreulich klingt, geht zum einen an jenen Familien vorbei, die Entlastungen am dringendsten benötigen, da das Kindergeld mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden muss.
Zum anderen ist ein Teil der geplanten Entlastungen gesetzlich erforderlich, weil der Existenzminimumbericht dies vorgibt. Weiterhin werden einige Entlastungen durch Effekte der "kalten Progression" zusammengedacht, denn um inflationsbedingt steigende Preise auszugleichen, sind bereits 2,2 Milliarden Euro an Rückzahlungen in die 9,8 Milliarden Euro einkalkuliert.
.@SuzaKarawanskij kritisiert @bundesrat,dass #Kindergeld nur um das rechtlich gebotene Minimum erhöht wird,#HartzIV-Familien leer ausgehen und Regelung zu #kalteProgression#Steuergeschenke für #Besserverdienende sind.Stattdessen fordert BB #Kindergrundsicherung, #Vermögenssteuerpic.twitter.com/ZnsV0PrhqB
— Alexander Moser-Haas (@digiwerkschafta) 23. November 2018
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