Deutschland

Neues Zuwanderungsgesetz soll Arbeitsmigration deutlich erleichtern

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Koaltion von Union und SPD ein Gesetz vorbereitet, das die Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Ländern deutlich erleichtern soll. Auch das Bleiberecht für Flüchtlinge mit einer Beschäftigung soll damit ausgeweitet werden.
Neues Zuwanderungsgesetz soll Arbeitsmigration deutlich erleichtern  Quelle: www.globallookpress.com

Union und SPD haben sich über Einzelheiten des neuen Zuwanderungsgesetzes geeinigt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für ein "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" in die Ressortabstimmung gegeben. Ein Kabinettsbeschluss soll bereits für den 19. Dezember vorgesehen sein.

Die SPD hatte im Koalitionsstreit über das Thema Asyl im letzten Kompromisspapier durchgesetzt, dass noch in diesem Jahr ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte in die Gesetzgebung eingebracht wird. Dieses Vorhaben wird nun umgesetzt.

Das Gesetz sieht eine deutliche Lockerung der Regeln für die Einwanderung von Fachkräften vor. Künftig soll jeder in Deutschland arbeiten können, der einen Arbeitsvertrag und eine "anerkannte Qualifikation" vorweisen kann. Die bisher obligatorische Prüfung, ob die Stelle nicht auch mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger besetzt werden kann, soll entfallen. Ebenso entfällt die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe.

Fachkräfte sollen künftig für sechs Monate einreisen dürfen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Dafür müssen sie ausreichende Sprachkenntnisse und finanzielle Mittel zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts nachweisen. Im Entwurf heißt es dazu:

Fachkräfte können sowohl einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll es auch möglich sein, im Ausland erworbene Qualifikationen erst nach der Einreise anerkennen zu lassen. Auch eine fachliche Weiterbildung soll möglich sein.

Die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung sollen gelockert werden. Flüchtlinge sollen während ihrer Lehre nicht abschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen. Der Entwurf sieht auch eine Duldung von beschäftigten Flüchtlingen vor, deren Abschiebung nur ausgesetzt ist. Voraussetzung ist, dass sie seit einem Jahr geduldet und seit eineinhalb Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen darüber hinaus Sprachkenntnisse nachweisen und für ihren eigenen Unterhalt sorgen können – nicht für den ihrer Familien.

Hintergrund für das neue Zuwanderungsgesetz sind anhaltende Klagen über einen angeblichen Fachkräftemangel. Wirtschaftsverbände haben schon lange die Lockerung der Regeln für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten gefordert, ausdrücklich auch für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Für solche mit Hochschulabschluss gibt es bereits gelockerte Einwanderungsbestimmungen.

Die Erarbeitung des "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" erfolgte weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit zu einem Zeitpunkt, da bereits intensiv über die Asylpolitik und die mit ihr verbundenen Probleme sowie über den UN-Migrationspakt diskutiert wird. Das Gesetz wirkt im Sinne einer vorweggenommenen Umsetzung des Paktes. Auch wenn größere Veränderungen während der Ressortabstimmung unwahrscheinlich sind und eine Mehrheit im Bundestag sicher scheint – die hier vorbereitete Arbeitsmigration im großen Stil wird die Debatte über die Migration insgesamt weiter verschärfen.

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