Skandal: Ersatz-Asyl für terroristischen Auftragskiller in Deutschland

Was ist wohl ein angemessener Grund für deutsche Behörden, subsidiären Schutz zu gewähren? Etwa die politische Gesinnung oder die sexuellen Vorlieben? Ein erschütternder Bericht zeigt, dass auch Mord an russischen Politikern zum Abschiebeschutz führt.

Der russische Staatsbürger Yakhya Y., ursprünglich aus der nordkaukasischen Teilrepublik Dagestan, gab Recherchen der Bild-Zeitung zufolge im Frühjahr 2011 an, einen führenden russischen Politiker ermordet zu haben. Er habe zusammen mit radikal-islamischen Terroristen "den Innenminister Dagestans auftragsgemäß getötet". Aufgrund dieses Verbrechens flüchtete der selbsterklärte Mörder nach Deutschland - in der Russischen Föderation würden ihn die Behörden verfolgen.

Man würde meinen, dass die deutschen Sachbearbeiter umgehend den mutmaßlichen Terroristen an Russland ausgeliefert hätten, damit ihm dort der Prozess gemacht werden kann. Doch anscheinend genießen die Mörder ausländischer Politiker – vor allem wohl russischer – in Deutschland einen besonderen Schutz.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg habe seine Darstellung als "glaubhaft" anerkannt und ihm daraufhin Abschiebeschutz gewährt. Ihm drohe in Russland "politische Verfolgung in der Form von Folter beziehungsweise erniedrigender Behandlung".

Wie die Bild-Zeitung berichtete, ist der Fall Yakhya Y. keine Ausnahme. Aufgrund fadenscheiniger Argumente gewährten deutsche Behörden unter anderem auch Serienmördern, Vergewaltigern, Drogenkriminellen und Folterknechten massenhaft Ersatz-Asyl.

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