Deutschland

Klage eingereicht: Betreiber von Internetknoten will kein Komplize des BND sein

Der Bundesnachrichtendienst greift zu Aufklärungszwecken in großem Stil anlasslos Daten aus dem größten Internetknoten De-Cix ab, darunter inländische E-Mails und Chat-Nachrichten. Die Betreiberfirma zieht gegen die unfreiwillige Komplizenschaft nun vor Gericht.
Klage eingereicht: Betreiber von Internetknoten will kein Komplize des BND sein Quelle: www.globallookpress.com

Die strategische Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) wird jetzt höchstrichterlich überprüft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit Mittwoch über die Klage des Betreibers des Internet-Knotens gegen den BND. Der Deutsche Commercial Internet Exchange (De-Cix) in Frankfurt ist gemessen am Datendurchlauf der größte Internetknoten der Welt. 

Der Nachrichtendienst zapft seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem Knotenpunkt ab. Dabei erhalten die Agenten die Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachtes, sie bekommen sie im Zuge der sogenannten strategischen Fernmeldeüberwachung, also anlasslos. Zudem überwacht der Auslandsgeheimdienst damit auch deutsche Kommunikation "strategisch", also ohne konkreten Verdacht.

Diese Praxis steht nun gerichtlich auf dem Prüfstand.

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Nach der gut dreistündigen Anhörung ließ der 6. Senat zumindest Zweifel durchblicken, ob De-Cix der richtige Adressat für die Überwachung ist. Zudem kritisierten die Bundesrichter die inhaltlich sehr ungenauen Anordnungen durch das Bundesinnenministerium.

Der BND hat sich den größten Teich ausgesucht, in dem er fischen kann", betonte der Rechtsanwalt der klagenden Betribers, Sven-Erik Heun.

Und wer sich an De-Cix wende, bekomme einen riesigen Datensatz, in dem auch nationaler Telekommunikationsverkehr vorhanden ist. "Das ist unserer Ansicht nach rechtswidrig", betonte Heun. Außerdem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Protokolls vollständig, ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent.

Aus Sicht des De-Cix ließen die Anordnungen aus dem Bundesinnenministerium überdies nicht erkennen, ob sie das zuständige Kontrollgremium des Bundestags überhaupt durchlaufen haben. Im Zuge des NSA-Untersuchungsausschusses war herausgekommen, dass bei De-Cix abgegriffene Daten über den BND möglicherweise an die NSA gelangten.

Dagegen erläuterte Rechtsanwalt Wolfgang Roth für die Bundesregierung, dass diese als Schutz für von Überwachungen Betroffene die G-10-Kommission des Bundestages installiert habe. Diese Kommission müsse die Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis erlauben. Eine detailliertere Anordnung könne es aufgrund der Geheimhaltung nicht geben, betonte Roth.

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Der 1995 gegründete De-Cix Knotenpunkt ist heute auf 19 Rechenzentren in Frankfurt am Main verteilt. Betreiberin ist die Firma De-Cix mit Sitz in Köln, eine Tochter des Verbands der Internetwirtschaft (eco). Derzeit sind mehr als 700 Internetdienstanbieter und andere Organisationen aus mehr als 60 Ländern an De-Cix angebunden. Mit zeitweise mehr als sechs Terabyte pro Sekunde weist er den weltweit höchsten Datendurchsatz auf. Auch ein Großteil des deutschen Internetverkehrs läuft dort hindurch.

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verhandelte am Mittwoch in erster Instanz. Nach der Anhörung ließ der 6. Senat offen, ob er noch am selben Tag eine Entscheidung fällt oder einen Termin für eine Urteilsverkündung anberaumt. Ob dann allerdings die Akte geschlossen wird, ist fraglich. Die Parteien haben noch die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu ziehen.

(dpa/rt deutsch)

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