Deutschland

Neue Waffen gegen Ausrüstungsmängel bei der Bundeswehr - darunter auch israelische Kampfdrohnen

Sobald Finanzministerium und Bundestag zustimmen, kann die Bundeswehr aufrüsten. Zu den angeforderten Rüstungsgütern zählen Hubschrauber, Transportflugzeuge, Raketenwerfer und die umstrittene Drohne "Heron TP". Kostenpunkt: ein dreistelliger Millionenbetrag.
Neue Waffen gegen Ausrüstungsmängel bei der Bundeswehr - darunter auch israelische KampfdrohnenQuelle: Reuters © Gil Cohen Magen

Am Montag bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums, dass dem Bundestag seit Februar eine Liste über die geplanten Neuanschaffungen vorliegt. Das Handelsblatt berichtete von 18 Einzelposten mit einem Bestellwert von jeweils über 25 Millionen Euro. Auf Details wollte der Sprecher nicht eingehen. Zeitungsberichten zufolge soll die Bundeswehr unter anderem neue Raketenwerfer, Rettungshubschrauber und Transportflugzeuge erhalten. Auf der Bestellliste findet sich auch die umstrittene "Heron TP"-Drohne wieder. Ein Leasingvertrag für die Drohne über neun Jahre würde eine Milliarde Euro kosten.

Darauf hatten sich Union und SPD bereits im Koalitionsvertrag verständigt. Die Drohne soll "bewaffnungsfähig" sein, werde aber ohne Waffen ausgeliefert, so der Sprecher des Verteidigungsministeriums:

Die Entscheidung, ob Waffen beschafft werden, ist separat davon zu entscheiden.

Im Koalitionsvertrag steht:

Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden.

Die Anmietung der israelischen Drohnen gilt als eines der wichtigsten Rüstungsprojekte von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Deal war aber kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode am Widerstand der SPD gescheitert.

Darüber hinaus sollen für die Bundeswehr unter anderem 18 neue Raketenwerfer (MARS II), sieben Rettungshubschrauber und sechs "Hercules"-Transportflugzeuge sowie Gefechtsstände, Fernmeldetechnik für Fregatten und 32 Sattelzugmaschinen für den Transport von Waffensystemen vorgesehen sein. Den Auftrag für den Einsatz ukrainischer Antonow-Transportflugzeuge wolle das Ministerium für den Zeitraum 2019 bis 2021 verlängern, um Lufttransporte nicht nur vom pannenanfälligen Transporter Airbus A400M abhängig zu machen. Hinzu kommen Verbesserungsvorhaben für den Schützenpanzer Puma und ein Instandhaltungsvertrag für den Hubschrauber NH90.

Laut Handelsblatt bezeichnen die Beamten des Verteidigungsministeriums ihre Liste "vorläufig". Es werde "ganz wesentlich davon abhängen, wann und mit welcher Finanzausstattung das Haushaltsgesetz verkündet wird", schreiben sie. Der ursprüngliche Haushaltsplan des früheren Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) sah vor, dass der Verteidigungsetat von 37 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf 42,4 Milliarden Euro im Jahr 2021 steigen soll. Im Koalitionsvertrag wurden 250 Millionen Euro extra pro Jahr für die Truppe vereinbart. Der neue Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will bis Ende April einen Entwurf für den diesjährigen Bundeshaushalt aufstellen. Er soll bis Anfang Juli vom Bundestag beschlossen werden. 

Von der Leyen hatte bereits in der Bild am Sonntag betont, die zusätzlichen Mittel seien zwingend notwendig:

Es geht um die Zukunftsfähigkeit unserer Bundeswehr und die Verlässlichkeit Deutschlands gegenüber unseren engen Partnern.

Die Leasingverträge für die Heron-1-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und Mali werden bis Ende Februar 2020 verlängert.

(rt deutsch/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.