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Deutschland: Selbstanzeige wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe schützt vor Abschiebung

Die Selbstanzeige als Terrorist bringt Vorteile im Asylverfahren. Die Stuttgarter Nachrichten und die Schwäbische Zeitung berichten von 159 solcher Fälle in 2018. Durch die Erklärung der Zugehörigkeit einer Terrororganisation hoffen die Asylsuchenden auf subsidiären Schutz.
Deutschland: Selbstanzeige wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe schützt vor Abschiebung Quelle: Reuters © Wolfgang Rattay

Im letzten Jahr gab es in Baden-Württemberg 300 solcher Selbstanzeigen. Guido Wolf (CDU), Justizminister von Baden-Württemberg, äußerte seinen Ärger zu den Selbstanzeigen:

Diese Verfahren bringen einen enormen Aufwand für die Justiz mit sich. Ich habe kein Verständnis, wenn sich jemand einer schweren Straftat bezichtigt, nur weil er sich Vorteile im Asylverfahren erhofft."

Hierdurch häufen sich die Terrorverdachtsfälle, denen nachgegangen werden muss. Ein Sprecher des Justizministeriums verweist auf die komplexen Ermittlungen von Straftaten, die im Ausland begangen wurden. Während des Ermittlungsverfahrens ist eine Abschiebung in die Herkunftsländer der vermeintlichen Terroristen nach deutschem Recht nicht möglich. 

Die Stuttgarter Nachrichten berichten, dass die Generalstaatsanwaltschaft 55 Fälle vorliegen hat, welche Ermittlungen wegen der Behauptung der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation mit sich bringen. Lediglich vier der Verfahren wurden abgeschlossen, indem die Nachforschungen eingestellt wurden. In Karlsruhe kommt man gegen die Flut der Fälle nicht mehr an und versucht, diese an andere Stellen zu delegieren. 

Nach deutschem Recht muss der Vorwurf der Terrorismus-Unterstützung, damit dieser vor Gericht Bestand hat, nachgewiesen werden. Im letzten Jahr kam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Schluss, dass Ex-Taliban-Kämpfer ein Recht auf Schutz in Deutschland haben könnten, denn bei einer Abschiebung in Afghanistan drohe ihnen Folter.

Die Zugehörigkeit zu den Taliban schließe eine Person nicht von internationalem Schutz aus. Erst muss eine Beteiligung an Kriegsverbrechen vorliegen. Es wurden Fälle bekannt, in denen afghanische Flüchtlinge davon berichteten, von den Taliban als Minderjährige zwangsrekrutiert worden zu sein. Ein subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn einem Ausländer bei Abschiebung die Todesstrafe, Folter, Bestrafung oder eine unmenschliche Behandlung droht. Im vergangenen Jahr wurden zehn Gefährder aus neun Bundesländern abgeschoben. Rund 779 Personen gelten laut Innenministerium als Gefährder. Wer als Gefährder eingestuft wird, bestimmt die Polizei mit den Ämtern für Verfassungsschutz der jeweiligen Länder.  

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