Deutschland

Der Fall Puigdemont: Wie es jetzt weitergeht - Und wer alles mitentscheidet

Nach der Festnahme des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein muss die dortige Justiz über eine Auslieferung des 55-Jährigen an Spanien entscheiden. Verschiedene Gerichte und Behörden sind involviert.
Der Fall Puigdemont: Wie es jetzt weitergeht - Und wer alles mitentscheidetQuelle: Reuters © Albert Gea

Amtsgerich Neumünster:

Da Puigdemont am Sonntag nach seiner Festnahme an der A7 bei Schleswig in die JVA Neumünster gebracht wurde, ist das dortige Amtsgericht für die sogenannte Festhalteanordnung zuständig. Für die Vorführung vor dem Amtsrichter blieb theoretisch bis zum Montag, 23.59 Uhr, Zeit. Puigdemont wird eröffnet, warum er festgehalten wird.

Das Gericht prüfe zudem, ob es sich bei der Person tatsächlich um Puigdemont handelt, sagte eine Sprecherin der Generalsstaatsanwaltschaft in Schleswig. Theoretisch bestehe auch die Möglichkeit, dass das Amtsgericht entscheidet, Puigdemont auf freien Fuß zu setzen. Dies sei aber nicht die Regel, sagte die Sprecherin weiter.

Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig:

Im zweiten Schritt erhält die Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsse es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird, so die Sprecherin. Anschließend würde die Behörde beim Oberlandesgericht gegebenenfalls einen Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls erstellen.

Sollte die Behörde jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für einen Auslieferungshaftbefehl nicht vorliegen, würde eine Entlassung angeordnet.

Oberlandesgericht:

Stellt die Generalsstaatsanwaltschaft einen Antrag muss das OLG prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss. Es prüft, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

Generalstaatsanwaltschaft:

Sollten rechtliche Hindernisse einer Auslieferung nach Ansicht des OLG nicht im Wege stehen, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig.

Vermutliche Dauer des Verfahrens:

Es gibt eine Frist von 60 Tagen, die ein Festgenommener in Auslieferungshaft bleiben darf. Dies sei aber eine Sollfrist, sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft. Es gebe auch Auslieferungsverfahren, die länger dauerten. Im Fall Puigdemont wird aber bisher nicht damit gerechnet, dass die Frist ausgeschöpft wird. Eine Entscheidung über eine Auslieferung wird aber auch nicht mehr diese Woche erwartet.

(rt deutsch/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.