Deutschland

Empfehlung an die Bundesregierung: Dieselautos mit Steuergeldern nachrüsten

Dieselfahrzeuge sind die größten Verursacher schlechter Luft in deutschen Städten. Aber gegen Hardware-Nachrüstungen wie etwa den Einbau eines zusätzlichen Katalysators wehrt sich die Autoindustrie stets. Nun empfehlen Experten, Updates öffentlich zu fördern.
Empfehlung an die Bundesregierung: Dieselautos mit Steuergeldern nachrüstenQuelle: www.globallookpress.com

Nach Schätzungen des Umweltbundesamts werden in rund 70 Städten in Deutschland die Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Dabei geht es um Stickoxide (NOx), also Gase, die in höherer Konzentration giftig sind. Sie können Atemwege und Augen reizen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Lungenprobleme auslösen. Als Hauptverursacher der schlechten Luft in Ballungsräumen gelten vor allem Stickoxide aus Dieselautos. Ihnen drohen nun Fahrverbote, was Politik, Wirtschaft und Verbände unbedingt vermeiden wollen. Im Kampf gegen schmutzige Luft sollen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des Bayerischen Rundfunks (BR) offenbar auch Steuergelder eingesetzt werden.

Finanzielle Förderung der Nachrüstung wird empfohlen

Die deutschen Autobauer erklärten sich letztes Jahr bei einem Diesel-Gipfel der Bundesregierung unter anderem bereit, bei mehr als fünf Millionen Autos kostenlose Software-Updates vorzunehmen. Weitergehende Hardware-Umbauten wie etwa den Einbau eines zusätzlichen Katalysators lehnt die Autoindustrie aber als zu teuer und ineffizient ab. Beim Gipfel im Sommer 2017 setzte die Bundesregierung dann eine Expertengruppe ein, um die Frage zu klären, ob man die Autoindustrie zwingen kann, über die bereits verabredeten Software-Updates hinaus auch Hardware-Nachrüstungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

Laut einem Bericht des BR sei die Rechtslage nach Einschätzung der Regierungskommission nicht eindeutig. So soll es im Entwurf der Kommission-Abschlusserklärung heißen, dass das Kraftfahrtbundesamt die Konzerne nur zu einer solchen Maßnahme verpflichten könne, "sofern das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend nachgewiesen ist". Das Gremium empfiehlt deswegen eine finanzielle Förderung dieser Maßnahme.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Fahrverbote für Dieselautos

"Bei Vermeidung von Fahrverboten kann das Ziel eines möglichst großen Anteils nachgerüsteter Fahrzeuge wesentlich dadurch verfolgt werden, dass die Kosten für die Nachrüstung durch eine externe Förderung abgedeckt werden. Eine solche Förderung könnte sich neben öffentlichen Mitteln auch aus finanziellen Beiträgen der Automobilhersteller speisen." Mehr Details liefert die Kommission nicht. Ende Februar kommt die Expertengruppe zu ihrer sechsten Sitzung zusammen, um über die Vorschläge zu beraten.

Diese Woche verhandelt das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten deutschen Städten ein rechtlich zulässiges Mittel und in die jeweiligen Luftreinhaltepläne aufzunehmen sind. Das Gericht wird aber nicht selbst Fahrverbote anordnen. Konkret geht es in Leipzig um die Luftreinhaltepläne von Düsseldorf und Stuttgart. Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten die Behörden nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Mehr zum ThemaBessere oder nur viel heiße Luft? - Bundesregierung erwägt Einführung von kostenlosem Nahverkehr

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.