Deutschland

Aufrüstung: Neue GroKo für die Anmietung waffenfähiger Kampfdrohnen aus Israel

Die Union und SPD haben die Anmietung mehrerer Kampfdrohnen Heron-TP in den Koalitionsvertrag geschrieben. Bei Bedarf kann Heron-TP mit Raketen bewaffnet werden. Darüber würde der Bundestag entscheiden – hinterher. Derweil wird die Euro-Drohne weiter entwickelt.
Aufrüstung: Neue GroKo für die Anmietung waffenfähiger Kampfdrohnen aus IsraelQuelle: www.globallookpress.com © Global Look Press

Was in der vergangenen GroKo noch an den Bedenken der SPD scheiterte, steht jetzt im Koalitionsvertrag. Die Union und SPD haben darin den Weg für die Anmietung umstrittener Kampfdrohnen geebnet.

Die umstrittene Anmietung der Heron-TP-Drohnen ist zunächst eine "Übergangslösung" bis zur Fertigstellung einer Euro-Drohne "im Rahmen der europäischen Verteidigungsunion." Ob die Euro-Drohne bewaffnungsfähig werden soll, ist nicht im Koalitionsvertrag festgelegt.

Die Anmietung israelischer Kampfdrohnen gilt als eines der wichtigsten Rüstungsprojekte von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie will fünf Heron-TP vom israelischen Hersteller IAI für mehr als eine Milliarde Euro anmieten. Der Deal war aber kurz vor Ende der Legislaturperiode am Widerstand der SPD gescheitert.

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Die Luftwaffe fordert seit Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der Soldaten in den Einsatzgebieten. Die Heron-TP-Drohnen können bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden.

Kritiker meinen, die ferngesteuerten Fluggeräte senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz. So lautete auch die Begründung der SPD in der vergangenen Legislaturperiode. Rainer Arnold, der damalige verteidigungspolitische Sprecher der SPD, erklärte in einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom 27. Juni 2017, dass die Fraktion den Vertrag für das Leasing der Heron-TP-Kampfdrohnen ablehnte, da die "gesonderte Herstellung der Bewaffnungsfähigkeit" ein Teil des Vertrags sei.

In keinem unserer derzeit 17 Auslandseinsätze ist der Einsatz von Kampfdrohnen legitimiert", so Arnold. "Er ist auch zum Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten nicht notwendig."

Die technischen und Sicherheits-Details des Vertrages unterlagen dem israelischen Staatsgeheimnis und sollten dem Bundestag nie vorgelegt werden.

Aktuell heißt es, dass der Bundestag über die Bewaffnung der Drohnen  „nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ gesondert entscheiden werde. Vor der Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohnen seien die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.

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Erst festlegen, ethische und völkerrechtliche Fragen hinterher prüfen

Öffentliche Kritik an der aktuellen GroKo-Entscheidung im Entwurf des Koalitionsvertrages kam von der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW. Insbesondere die Vorgehensweise der Vorfestlegung, dass zunächst die Anschaffung festgelegt wird und erst dann ethische und rechtliche Fragen geklärt werden sollen.

Dass der Koalitionsvertrag die Ablehnung „völkerrechtswidriger Tötungen, […] auch durch Drohnen” enthält, begrüßt die IPPNW und fordert die neue Bundesregierung auf,

die lange versprochene sorgfältige Prüfung dieses umstrittenen Waffensystems in Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Whistleblowern, Opfern, WissenschaftlerInnen, Drohnenpersonal aus verschiedenen Ländern, JuristInnen, ÄrztInnen, NGOs und UNO zeitnah durchzuführen.“

(rt deutsch/dpa)

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