Für die Pressefreiheit: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz
Journalismus dient - im Idealfall - dazu, die Öffentlichkeit aufzuklären und greift dazu auf teils exklusive Informationen durch klandestine Quellen, Informanten, Whistleblower, vielleicht gar ehemalige Geheimdienstagenten zurück. Aufgrund ihre Zugangs zu Quellen werden Journalisten jedoch vermehrt selbst zu Zielen von Geheimdiensten.
Bespitzelung ohne Verdacht zerstört Vertrauen
Das 2016 geänderte Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-G) ermöglicht die Überwachung von ausländischen Journalisten. Dass Quellen dadurch das für ihre Arbeit notwendige Vertrauen verlieren könnten, hat in der Kampagne "No Trust, No News" Ausdruck gefunden. Mittels dieser will ein Bündnis aus Journalistenverbänden und Bürgerrechtsorganisationen auf seine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Auslands-Überwachung von ausländischen Journalisten auf der Basis des BND-Gesetzes aufmerksam machen.
Im Dezember hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des BND zur Ausland-Ausland-Überwachung eingereicht und diese am Dienstag in Berlin öffentlich vorgestellt.
Durch das BND-Gesetz kann der für die Auslandsaufklärung zuständige deutsche Nachrichtendienst Telefone und Internet im Ausland auch ohne Verdacht anzapfen, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall, am Dienstag zur Klage in Berlin. Quellen von Journalisten könnten nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibe. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit.
Zu den Klägern gehört Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, Trägerin des Alternativen Nobelpreises 2017, und der Mexikaner Raúl Olmos, der an der Recherche zu den so genannten Paradise Papers beteiligt war.
An ihren Beispielen solle deutlich werden, wie das Gesetz ihre Arbeit bedrohe, erklärten die Initiatoren, zu denen auch die Journalistengewerkschaft dju, das Journalistennetzwerk n-ost, das Netzwerk Recherche sowie Reporter ohne Grenzen (RoG) gehören, die zugleich auch als Beschwerdeführer fungieren. Zu den Klägern gehören zudem Menschenrechtler und Journalisten aus Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Slowenien und Mazedonien. Sie fordern eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes.
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Zwar dürften Journalisten in Deutschland nicht und EU-Reporter nur eingeschränkt überwacht werden. Der Rest der Welt sei jedoch "vogelfrei". Damit entstehe eine "Zwei-Klassen-Pressefreiheit".
Der BND erklärte hingegen, die "strategische Fernmeldeaufklärung" von Ausländern im Ausland sei ein wesentliches Instrument für die Sicherheit in der Bundesrepublik. Mit dem Gesetz seien die Handlungsfähigkeit und die Rechtssicherheit des BND gestärkt worden.
Ein unabhängiges Gremium aus Richtern und Bundesanwälten am Bundesgerichtshof überprüfe diese Aufklärungsarbeit.
BND-Gesetz "Gift für den Journalismus"
Angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Journalismus überschreite das 2016 verabschiedete Gesetz allerdings "eine rote Linie", sagte Cornelia Haß von der dju. Projekte wie die "Paradise Papers" gingen immer mehr auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Journalisten zurück.
Wenn der BND ausländische Journalisten überwacht, höhlt er damit auch das Redaktionsgeheimnis in Deutschland aus", sagte Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen.
Der Bundesvorsitzende des DJV, Frank Überall, drückte es folgendermaßen aus:
Das aktuelle BND-Gesetz ist Gift für den Journalismus, insbesondere für die Recherche. Quellen von Journalisten können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibt. Selbst wenn tatsächlich nur ausländische journalistische Kommunikation betroffen wäre, sind die Regelungen des Gesetzes mit der Pressefreiheit unvereinbar.
Nach Medienberichten Anfang des Jahres 2017 überwacht der BND seit 1999 weltweit zahlreiche Medien und hatte mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Reportern und Redaktionen bespitzelt, unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria.
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