Deutschland

Beinahe jeder zehnte Arbeitnehmer um Mindestlohn geprellt – trotz gesetzlichem Anspruch

Viele Unternehmen umgehen das Mindestlohngesetz. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung unterliefen Arbeitgeber im Jahr 2016 den Anspruch von mindestens 2,7 Millionen Arbeitnehmern. In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird fünfmal so viel getrickst.
Beinahe jeder zehnte Arbeitnehmer um Mindestlohn geprellt – trotz gesetzlichem AnspruchQuelle: www.globallookpress.com

In Deutschland erhalten mindestens 2,7 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen nach dem Gesetz zustand. Das hat eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. 

Insbesondere gewerkschaftlich schwach organisierte Branchen sind demnach betroffen. In Betrieben ohne Betriebsrat und Tarifvertrag erhielten 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung am Montag mit. Das seien mehr als fünfmal so viele wie in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben. Dort lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen im Jahr 2016 bei 3,2 Prozent.

Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – galt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Arbeitsstunde, der zu Beginn des Jahres 2017 auf 8,84 Euro erhöht wurde.

Doch der Studie zufolge bekam jeder zehnte Arbeitnehmer, der Anspruch auf den Mindestlohn hatte, weniger als die im Jahr 2016 vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Laut dem Leiter der Studie, dem WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch, stellt die Zahl der 2,7 Millionen Betroffenen „eher die untere Grenze“ des tatsächlichen Lohnbetrugs dar.

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Zwar ging nach Berechnungen von Dr. Toralf Pusch die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) seit der Einführung des MiLoG zurück. So sank die Aufstocker-Quote um drei Prozentpunkte von 20 Prozent im Jahr 2014 auf 17 Prozent im Jahr 2016, was seitens des WSI als „sehr positive“ Auswirkung des MiLoGs bewertet wurde. Aufstocker sind Beschäftigte, die ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen in Form von Hartz-IV vom Jobcenter erhalten, kritisiert als subventionierter Beschäftigung 

Jedoch ist die Erwerbsarmut auch im Vergleich zu anderen EU-Staaten signifikant in Deutschland, noch vor weniger als sechs Monaten waren es immerhin mehr als eine Million Erwerbstätige in Deutschland. Dr. Toralf Pusch verweist darauf, dass Erwerbsarmut reduziert werden könnte, wenn sich alle Arbeitgeber ans Gesetz halten würden.

Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.

Auch gibt es den Berechnungen zufolge ein deutliches Gefälle zwischen Ost und West, im Osten Deutschlands und dem früheren West-Berlin mit einer Umgehungsquote 12,6 Prozent, im Westen Deutschlands 9 Prozent. In Sachsen-Anhalt umgeht jedes siebte Unternehmen das Gesetz.

Bußgelder in Millionenhöhe für Verstöße gegen Mindestlohngesetz

Zwar mussten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im vergangenen Jahr Betriebe Bußgelder von mehr als 4,2 Millionen Euro zahlen. Der Zoll hatte rund 2.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet, in jedem zweiten Fall musste der Betrieb zahlen.

Nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen der Hans-Böckler-Stiftung sei nach wie vor die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt und Kontrollen nicht immer einfach durchzuführen.

Tricksereien finden sich zum Beispiel im Bereich der Scheinselbständigkeit oder in der Dokumentation der Arbeitszeiten. Zum Beispiel arbeiten Beschäftigte tatsächlich länger als dokumentiert, wodurch sich der Stundenlohn verringert.

Die Macher der Studie fordern Nachbesserungen wie eine kürzere Frist für die Dokumentation der Arbeitszeiten. Im kommenden Jahr könnte der Mindestlohn nach erneuter Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze durch den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes auf 9,19 Euro steigen.

Die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn kosteten den Unternehmen im vergangenen Jahr Bußgelder von mehr als 4,2 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor.

Doch Linken-Chef Bernd Riexinger geht davon aus, dass viele Verstöße nicht aufgedeckt werden.

Allein schon der ermittelte Schaden von 5,5 Millionen Euro bei 2.521 Ermittlungsverfahren gegen Mindestlohnverstöße 2017 ist ein Skandal", so Riexinger. "Leider müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen." 

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