Twitter übt sich am Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Beispiele gesperrter Tweets fern des Hasses
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Online-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern binnen 24 Stunden über Inhalte, die laut des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) strafbar sind, urteilen. Bei Inhalten, die nicht eindeutig als Hetze im Netz erkennbar sind, bleibt den Betreibern eine Woche Zeit, um Strafen bis zu 50 Millionen Euro zu umgehen. In der ersten Januarwoche schlug das NetzDG bei einem Tweet der AfD-Poitikerin Beatrix von Storch zu. Anschließend wurde ein ähnlicher Kommentar der Satire-Zeitschrift Titanic gesperrt. Diese Löschung führte zur Empörung in der deutschen Politik aus den Reihen der FPD, der Linken und der Grünen.
Der Kommunikations- und Politikchef von Facebook, Elliot Schrage, äußerte sich auf der Innovationskonferenz DLD in München zum NetzDG kritisch:
Das Gesetz macht uns zu Richtern, Geschworenen und Vollstreckern, und ich denke, das ist eine schlechte Idee.
Beispiele gesperrter Tweets im Sinne von NetzDG:
Der deutsche Fernsehmoderator, Autor und Schauspieler Niels Ruf teilte auf Twitter ein Zitat:
Wie?, fragte ein Syrer, Will Deutschland uns etwa zwingen, die Juden nicht zu hassen?
Dieses stammte aus einem FAZ-Artikel, verfasst von einer jüdischen Autorin. Twitter entschied, der Tweet verstoße gegen "lokales deutsches Recht" und sperrte diesen.
Wow - das war nur ein Zitat aus, bzw ein Link zu diesem FAZ-Artikel:https://t.co/9oAOYEjV3S?amp=1 https://t.co/RHGVmzit6v
— Niels Ruf (@NielsRuf) January 22, 2018
Die Zensur traf auch einen Tweet der Grünen Jugend. Dieser widmete sich der Solidarität mit den Kurden in Nordsyrien.
Hey @TwitterDE! Warum habt ihr unseren Tweet gegen den Türkischen Terrorismus in Nordsyrien gelöscht? 🤔 Solidarität mit Kurd*innen ist kein Verbrechen! #DefendAfrinpic.twitter.com/idyDTenVd5
— GRÜNE JUGEND (@gruene_jugend) January 21, 2018
Auch RT Deutsch machte Bekanntschaft mit dem NetzDG. Der Artikel: "USA: Ab heute dürfen Transgender der Armee beitreten" wurde nach der Veröffentlichung auf Facebook gelöscht. Im Fach-Jargon wird von "Overblocking" gesprochen, wenn Netzwerke zu sehr eingreifen und die Meinungsfreiheit und auch das Urteilsvermögen der Nutzer der sozialen Medien beschneiden. Kritiker sehen dabei eine Entmündigung der Bundesbürger, wenn ihnen die Möglichkeit verwehrt bleibt, sich selbst eine Meinung bilden zu können.
Expertengespräch zum NetzDG: „Wir haben schon klare Regeln“ [Echokammer 4.1]:
Mehr lesen - Programmbeschwerde: Bildmanipulation bei Tagesschau zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundestag
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.