Deutschland

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Grundsteuer - am Ende zahlt der Mieter

Heute beschäftigt sich Karlsruhe mit der Grundsteuer, die als veraltet gilt, aber eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen darstellt. Es besteht die Gefahr, dass Mieter zu den Leidtragenden werden und für die finanzielle Lücke aufkommen müssen.
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Grundsteuer - am Ende zahlt der Mieter Quelle: Reuters © Christian Charisius

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Grundsteuer, die vielerorts für veraltet gehalten wird. Eine Reform scheint zwingend geboten. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Steuerpflicht obliegt dem Eigentümer des Grundstücks, die Kosten auf Grund der Steuer legt dieser aber regelmäßig auf die Miet-Nebenkosten um. Aber noch bleibt unklar, wer im Fall eines Aus für die Steuer in Karlsruhe für die zu erwartende klaffende Lücke in den Haushalten der Kommunen aufkommen wird. Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Mieterbunds, nimmt im Gespräch mit RT Deutsch dazu Stellung: 

Falls das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen sollte, die Grundsteuer sei zu kippen, wer kommt dann für die finanzielle Lücke auf? 

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über die Grundsteuer. Diese kann im Mietwohnbereich 20 Cent pro Quadratmeter betragen, es gibt aber erhebliche Schwankungen und in den größeren Städten ist sie höher. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich für ihre Verfassungswidrigkeit entscheidet, könnten keine Grundsteuerbescheide mehr erhoben werden und den Gemeinden gehen 13 Millionen Euro verloren. Die Entscheidung über die Grundsteuer könnte für Mieter nachteilig werden. [...]

Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Frist setzt, bis zu welchem Zeitpunkt die Grundsteuer zu reformieren ist. 

Was halten Sie von der Grundsteuer aus Sicht des Mieterbunds? 

Natürlich ist sie veraltet [...] und bezieht sich auf Einheitswerte von 1935 und 1964, ob sie verfassungswidrig ist, wollen wir nicht prognostizieren. Es spricht jedoch alles dafür, dass die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wird. 

Willkürliches Geflecht unterschiedlicher Einheitswerte und Hebesätze

Die Einheitswerte der Grundsteuer unterscheiden sich in ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern. In den ostdeutschen Bundesländern beziehen sie sich auf das Jahr 1935, in den westdeutschen auf 1964. Ein Ungleichgewicht und für den Bundesfinanzhof ist dies rechtswidrig. Grundstücke, die in den Bemessungsjahren gleich viel wert waren, können heute in ihrem Wert weit auseinanderliegen. Die Gemeinden setzen Hebesätze für die Grundsteuer fest, welche die Höhe der Realsteuereinnahmen bestimmen. 

Im Jahr 2016 nahmen die Kommunen zusammengenommen 400 Millionen durch land- und forstwirtschaftliche Vermögen ein und 13,3 Milliarden Euro für bebaute Grundstücke und Gebäude. Im bundesdeutschen Vergleich lag das Saarland im Jahr 2016 an der Spitze der Gesamtverschuldung. Pro Kopf lagen die Schulden im Saarland bei 3.733 Euro, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Am besten stand Baden-Württemberg mit 744 Euro Schuldenlast pro Einwohner da. Die Kassenkredite zur Verbesserung der Haushalte wurden von einer Ausnahme zur Norm und die Schuldenlast der Kommunen immer höher. Einen Ausfall der Grundsteuer können sich die Kommunen nicht leisten. Die Grundsteuer zählt bisher zu den umlagefähigen Nebenkosten. 

Gerd Landesberg (CDU), Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklärt zu der Problematik: 

Die Diskussion um die Grundsteuer läuft jetzt seit fast 20 Jahren. Es wird Zeit, dass die Politik endlich zu Potte kommt. Eine neue Bundesregierung muss dieses für die Kommunen existenzielle Thema in den ersten 100 Tagen angehen. 

Eine Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken könnte zehn Jahre in Anspruch nehmen. Sollten die Kommunen zunächst keine Grundsteuern erheben können, brächte dies viele Kommunen vor den finanziellen Zusammenbruch. 

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