Deutschland

Netzwerkdurchsetzungsgesetz schlägt zu: Facebook sperrt RT-Deutsch-Artikel über US-Armee

Jetzt hat es auch RT Deutsch erwischt: Facebook hat einen Artikel entfernt, der über den ab 1. Januar möglichen Eintritt von Transgendern in die U.S. Army berichtete. Der Fall steht beispielhaft für die absurden Auswirkungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz schlägt zu: Facebook sperrt RT-Deutsch-Artikel über US-Armee

von Florian Warweg

Am Neujahrstag 2018 veröffentlichte RT Deutsch um 13:07 Uhr einen Nachrichtenartikel unter dem Titel "USA: Ab heute dürfen Transgender der Armee beitreten". Der Artikel basierte auf einer Agenturmeldung von ABC-News und berichtet in sachlich-neutraler Sprache, dass es sogenannten Transgendern ab dem 1. Januar erlaubt ist, dem US-Militär beizutreten.

Die Meldung wurde in ähnlicher Form auch von vielen anderen deutschsprachigen Medien verbreitet. Wenige Tage später, am 3. Januar um 20:45 Uhr, erreichte dann den diensthabenden Social-Media-Manager folgende Mitteilung:

Der RT-Mitarbeiter machte geistesgegenwärtig einen Screenshot, denn kurz danach war die Einblendung auch schon wieder verschwunden. Das heißt: Auf den blauen "Weiter"-Button konnte er gar nicht mehr klicken. Damit begann ein kafkaesker Prozess, der bis heute andauert.

Die von Facebook angekündigte Mail mit einer ausführlichen Begründung zur Sperrung des Artikels hat RT Deutsch bis heute nicht erhalten. Als Reaktion auf eine entsprechende Anfrage von RT an Facebook über die Hintergründe der Sperrung erhielten wir lediglich eine automatisierte Standardantwort.

Hier die Mail von RT Deutsch an den deutschen Ableger von Facebook:

Die bislang einzige Reaktion von Facebook:

Keine Chance, bei Facebook eine menschliche Kontaktperson aufzutreiben

Selbst für ein gut vernetztes Medienunternehmen wie RT erwies es sich bisher als unmöglich, für den vorliegenden Fall einer nicht nachvollziehbaren Artikel-Sperrung auf Basis des NetzDG in Kontakt mit einem menschlichen Wesen aka einem nicht robotisierten Facebook-Mitarbeiter zu treten.

Der geneigte Leser kann sich gerne den fraglichen Artikel durchlesen und für sich entscheiden, gegen welche im NetzDG angeführten Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) der Artikel verstößt, der auf einer Agenturmeldung von ABC News basiert und in dieser Form auch von vielen anderen deutschen Medienportalen veröffentlicht wurde.

Die Löschung des Artikels widerspricht in dieser Form auch den Aussagen des Bundesjustizministeriums, dass der Maßstab, was gelöscht oder gesperrt werden müsse, nicht von den sozialen Netzwerken gesetzt werde:

Maßgeblich sind allein die deutschen Strafgesetze. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schafft also keine neuen Löschpflichten. Es soll vielmehr sicherstellen, dass bereits bestehendes Recht eingehalten und durchgesetzt wird.

Aber auch eine entsprechende Anfrage von RT Deutsch an das Bundesjustizministerium, gegen welche im NetzDG angeführte Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches der von Facebook gesperrte Artikel nach Einschätzung des Ministeriums verstößt, zog bis dato keine Antwort nach sich. 

Nichtjuristen entscheiden in acht Sekunden über Sperrung

Derzeit prüfen 1.200 Mitarbeiter in Deutschland, ob Inhalte strafbar sind oder gegen die so genannten Gemeinschaftsstandards des Konzerns verstoßen. Den Begriff der "Hassrede" zu definieren, sei schwierig, erklärte eine Facebook-Sprecherin zu Beginn des Jahres. Trotz Skepsis habe das Unternehmen dem Gesetz unter Zeitdruck und mit großem Personalaufwand Folge geleistet. Die Facebook-Sprecherin verwies zudem hinsichtlich einer möglichen alternativen Vorgehensweise auf Brasilien. Dort entscheiden speziell eingerichtete Gerichte im Schnellverfahren über möglicherweise strafbare Inhalte. Facebook müsse diese Urteile nur noch umsetzen und habe somit Rechtssicherheit.

Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie jetzt auch im Fall der Sperrung eines RT-Deutsch-Artikels zu beobachten, wird von vielen Juristen kritisiert:

Ich sehe das Gesetz sehr kritisch, da letztlich die Betreiber der Internetplattformen in eigener Regie das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beurteilen sollen", sagt etwa Timo Schutt, Fachanwalt für Internetrecht in Karlsruhe.

Diese kritische Einschätzung teilt auch FDP-Generalsekretärin Nicola Beer und verweist auf die enorme fachliche und zeitliche Überforderung der Entscheider:

Die Beiträge werden von Mitarbeitern der Bertelsmann-Tochter Arvato gesichtet. Diese Mitarbeiter sind in der Regel keine Juristen und haben im Durchschnitt nur acht Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob ein Beitrag gelöscht werden muss.

In acht Sekunden entschied also eine juristisch nicht ausgebildete Person darüber, ob der fragliche RT-Deutsch-Artikel strafrechtlich relevante Inhalte enthielt. Nach den knappen Informationen, die uns Facebook zur Verfügung stellte, reichte zudem die Beschwerde einer einzigen Person aus, um den Artikel zu sperren. Dass in der derzeitigen aufgeheizten und teilweise explizit anti-russischen Stimmung in der Bundesrepublik Deutschland diese Form der Zensurmöglichkeit von interessierter Seite forciert wird, liegt auf der Hand.

Wenn zudem schon so völlig unverdächtige Artikel wie im vorliegenden Fall ohne weitere Nachfrage von Facebook gelöscht werden, dann steht die Tür für weiteren Missbrauch und politische Instrumentalisierung des NetzDG sperrangelweit offen. Eine Instrumentalisierung, die wohl nicht nur RT Deutsch betreffen wird.

Nur 50 von 631 Abgeordnete waren bei Abstimmung zu NetzDG anwesend

Auch Reporter ohne Grenzen, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Sonderbotschafter für Menschenrechte der Vereinten Nationen haben das NetzDG kritisiert. Doch der Bundestag winkte am 30. Juni 2017 mit den Stimmen von CDU und SPD den Gesetzesentwurf einfach durch. Die Grünen, tapfer und konsequent wie immer, wenn es um die Verteidigung von bürgerlich-demokratischen Freiheitsrechten ging, enthielten sich.

Lediglich die Linksfraktion stimmte geschlossen dagegen. Bei der fraglichen Abstimmung waren von 631 Abgeordneten zudem nur 50 anwesend. Dies erstaunt umso mehr, als direkt vor der Abstimmung zum NetzDG noch 623 Abgeordnete bei der Abstimmung über die "Ehe für alle" ihre Stimme abgegeben hatten. Dieses Abstimmungsverhalten steht damit wohl sinnbildlich für die derzeitige politische Verfasstheit und Schwerpunktsetzung in der deutschen Bundespolitik.

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