Deutschland

Abgas-Skandal: Volkswagen kann Sonderprüfer nicht verhindern

Der Druck auf Volkswagen wegen der Software-Manipulationen von Dieselmotoren lässt nicht nach. Das Verfassungsgericht entschied vorerst, dass ein Sonderermittler die Rolle des Vorstands und Aufsichtsrats in der Abgasaffäre untersuchen kann. Gleichzeitig droht dem Konzern Ärger in der Schweiz.
Abgas-Skandal: Volkswagen kann Sonderprüfer nicht verhindernQuelle: www.globallookpress.com

Volkswagen kommt im Abgas-Skandal nicht zur Ruhe. Das Unternehmen aus Wolfsburg steht nun vor einer unabhängigen Sonderprüfung. Der Konzern ist vor dem Bundesverfassungsgericht vorerst mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz eines externen Kontrolleurs in der Abgasaffäre zu verhindern. Das Unternehmen wollte nicht, dass der gerichtlich eingesetzte Sonderprüfer tätig wird, solange in Karlsruhe noch über eine Verfassungsbeschwerde des Autobauers gegen den grundsätzlichen Einsatz dieses Kontrolleurs entschieden wird. Das lehnte das Gericht nun ab, weil der Antrag unzulässig sei. VW habe unter anderem die „Dringlichkeit einer sofortigen Entscheidung nicht hinreichend dargelegt“, heißt es in der Begründung. Die Beschwerde ist aber weiterhin anhängig.

Anleger wollen sich Verluste erstatten lassen 

Noch immer sind viele grundlegende Fragen in der Diesel-Affäre nicht geklärt, vor allem wer im Vorstand und Aufsichtsrat wann und was wusste. Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rüdiger Reinke von der Kanzlei Roelfs soll untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal ihre Pflichten verletzt und dem Unternehmen einen Schaden zugefügt haben.

Insbesondere soll er prüfen, wann der Vorstand erstmals Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte oder hätte haben müssen. Dabei geht es auch um die Frage, ob der Vorstand gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen hat, in dem der Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über den Skandal informiert wurde.

Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxidwerte bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen. Es geht um Milliarden.

Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte dem Einsatz eines Sonderprüfers im November stattgegeben. Die Richter werfen in ihrem Beschluss Volkswagen "andauernde Intransparenz" vor. Mit einer Aufklärung nur mit internen Ermittlungen sei den Aktionären nicht gedient. Bei seiner Beschwerde hatte VW nach Informationen der Süddeutscher Zeitung, des NDR und WDR geltend gemacht, dass die OLG-Entscheidung den Konzern in seinen Grundrechten verletzt habe.

Rund 6.000 Schweizer Autobesitzer klagen gegen VW

Neben dem externen Kontrolleur der Aktionärsvertreter in Deutschland hat der Konzern nun auch eine Millionen-Klage in der Schweiz am Hals. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, hat die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) am Handelsgericht Zürich für rund 6.000 Schweizer Autobesitzer eine Schadenersatzklage eingereicht. Im Visier stehe vor allem Volkswagen, die Richter prüfen aber auch ein Mitverschulden des Schweizer Autoimporteurs Amag, so die Tageszeitung. Laut SKS waren die beim Verkauf als umweltfreundlich gepriesenen Autos von vornherein überteuert gewesen. Zusätzlich hätten die Fahrzeuge wegen der Manipulationen der Abgasvorrichtungen am Gebrauchtwagen-Markt an Wert eingebüßt. Die Konsumentenschützer rechneten mit einem Schaden von durchschnittlich 15 Prozent des Neuwerts. Dies bedeutet für einen Fahrzeughalter zwischen 3.000 und 7.000 Euro.

Die eingereichte Klage umfasse Hunderte von Seiten, weil die Ansprüche der Geschädigten einzeln dargelegt und nachgewiesen werden mussten, heißt es weiter im Bericht. Es handele sich dabei um ein spezielles Konzept: Die Autobesitzer hätten ihre Ansprüche an die SKS abgetreten, welche diese nun gesammelt geltend mache, so die Zeitung.

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(Reuters/rt deutsch)

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