Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ab jetzt geht es los
Dienste wie Facebook, Twitter oder Youtube sollen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen dagegen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.
Dabei können den Online-Diensten auch wie bisher mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ein eigenes Verfahren geschaffen. Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung). Das Bundesamt für Justiz stellt ab Januar ein Formular bereit, über das man sich darüber beschweren kann, wenn sich Online-Netzwerke nicht an die neuen Vorschriften halten.
Das Gesetz war im Sommer mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen worden und wird immer wieder scharf kritisiert. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt werde. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass die Online-Netzwerke über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte.
Außerdem wird davor gewarnt, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen.
Ein erstes "Opfer" des neues Gesetzes könnte die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch sein. Offenbar wurde ihr Twitter-Konto vorübergehend gesperrt, nachdem sich die AfD-Politikerin über einen Tweet der Polizei in Nordrhein-Westfalen geärgert hatte.
Die NRW-Polizei hatte in einem arabischsprachigen Tweet allen Menschen in der Region ein frohes neues Jahr 2018 gewünscht.
#PolizeiNRW#Köln#Leverkusen تتمنى الشرطة في كولن لجميع الناس في منطقة كولن وليفركوزن والمدن الأخرى إحتفالاً سعيداً بعام 2018 الجديد. https://t.co/G5erMWFNQyرأس السنة 2017 ـ لمزيد المعلومات: # pic.twitter.com/BGxs4Kew7K
— Polizei NRW K (@polizei_nrw_k) 31. Dezember 2017
Daraufhin tweetete von Storch:
Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?"
Daraufhin wurde offenbar ihr Konto gesperrt. Es ist nicht das erste Mal, dass von von Storch mit Äußerungen auf den Sozialen Medien für Aufregung sorgt. Anfang 2016 hatte sie auf Facebook für den Einsatz von Schusswaffen gegen Mütter und Kinder plädiert und später erklärt, dass sie von der Computermaus abgerutscht sei. Zudem schob sie nach:
Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig."
Im Dezember 2016 hatte sie zudem Bundeskanzlerin Merkel in einem Tweet mit einem toten Tier verglichen:
Je länger Merkel am Ruder der CDU bleibt, desto mehr Fleisch werden wir von ihrem Kadaver reißen."
Der Tweet wurde umgehend wieder gelöscht. Zudem gab von Storch an, dass der Tweet nicht von ihr geschrieben worden sei. Ihr Team habe den "Schrotttweet" verfasst. Sie selbst sei nur telefonisch darüber informiert worden, sei momentan in einem 13.000 Kilometer entfernten Funkloch, in dem sie eine "Twitterpause" machen würde, erläuterte von Storch.
Die Twitterpause könnte nun länger ausfallen als geplant.
(rt deutsch/dpa)
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