Deutschland

Programmbeschwerde gegen ARD wegen "tendenziöser Berichterstattung über die Lage auf der Krim"

Friedhelm Klinkhammer, langjähriger Vorsitzender des ver.di-Betriebsverbandes NDR und der ehemalige TAGESSCHAU-Redakteur Volker Bräutigam haben erneut Programmbeschwerde gegen die ARD eingereicht. Der Vorwurf lautet auf "tendenziöse Berichterstattung und distanzlose Parteinahme" in der Berichterstattung zur Lage auf der Krim. RT Deutsch dokumentiert die Programmbeschwerde im Wortlaut.
Programmbeschwerde gegen ARD wegen "tendenziöser Berichterstattung über die Lage auf der Krim"Quelle: www.globallookpress.com © Markus Lange/imageBROKER.com

Programmbeschwerde wegen unqualifizierter und tendenziöser Berichterstattung über die Lage auf der Krim

Sehr geehrter Herr Marmor,

es wird Sie nicht überraschen. ARD-aktuell liefert ja mittlerweile notorisch schwerwiegende Gründe dafür: Wir geben eine weitere Programmbeschwerde wegen Verletzung des Programmauftrags und der Programmrichtlinien des Rundfunkstaatsvertrags resp. des Staatsvertrags über den NDR ein. Wir beschränken uns dabei auf die Tagesschau um 20 Uhr, obwohl ARD-aktuell vergleichbare fehlerhafte Berichterstattung in allen seinen Formaten an diesem Tag vorzuwerfen ist.

Anmerkung zum einleitenden Sprechertext vor dem Korrespondentenbericht Sprecher J. Hofer:

„[...] Die Krim war im vergangenen Jahr von Russland annektiert worden [...]“

Verletzung der Pflicht zur Sachlichkeit und zum Bemühen um Objektivität.

Ob es sich bei der Loslösung der Autonomen Republik Krim von der Ukraine und der Angliederung an Russland um völkerrechtswidrige „Annexion“ gehandelt hat oder nicht, ist international nach wie vor umstritten. Eine alleingültige juristische Lehrmeinung gibt es dazu weltweit nicht, auch nicht in Deutschland. Gegensätzlicher, als die Überlegungen der beiden Hamburger Professoren Dr. Luchterhandt und Dr. Merkel sowie Dr. Schachtschneider sind kaum Positionen denkbar:

Die UN-Generalversammlung lehnte zwar im März 2014 mit Mehrheit eine Anerkennung des Sezessions-Referendums der Krim ab. Die entsprechende Resolution hat jedoch keine bindende Wirkung, sie ist als rein politische, nicht als eine völkerrechtliche oder gar als „moralische“ Wertung anzusehen. Für eine völkerrechtlich relevante Entscheidung kämen nur der UN-Sicherheitsrat oder der Internationale Gerichtshof in Den Haag infrage. Von beiden Institutionen liegt aus unterschiedlichen Gründen kein Urteil dazu vor.

Dem Fairness- und Ausgewogenheitsgebot lt. Rundfunkstaatsverstrag (§11,e) und Staatsvertrag über den NDR (§§ 5,7,8) folgend hätte ARD-aktuell dies fehlende Eindeutigkeit berücksichtigen und z.B. auch das Votum der Krimbewohner selbst bedenken müssen: Eine überwältigende Mehrheit der Krimbevölkerung hatte in geheimer Wahl für den Austritt aus der Ukraine und den Anschluss an Russland gestimmt. Zwar gehen auch über die Gültigkeit dieser Voten die Ansichten in Wissenschaft und Politik auseinander.

Aber das erlaubt der ARD-aktuell-Redaktion trotzdem nicht, einfach einseitig „Russland hat annektiert“ zu berichten. Das ist unzulässige distanzlose Parteinahme.

Nun zum Korrespondentenbericht über die ukrainischen Sprengstoffanschläge auf die Stromversorgung der Krim:

 G. Atai: (Krimtataren und ukrainischen Nationalisten) „(...) Seit zwei Monaten protestieren sie gegen Russlands Annexion der Krim. Gestern Abend noch versuchte die ukrainische Polizei, die Aktivisten zu vertreiben – einige wurden dabei verletzt. Seit der Annexion hat Russland die Rechte der tatarischen Minderheit auf der Krim beschnitten, Kiew solle deshalb den Handel mit der Krim und die Stromversorgung einstellen, fordert der Anführer der Proteste (...) Der von Russland eingesetzte Regierungschef sprach von einem Terrorakt (...) In Kiew: Krimtataren und andere Ukrainer protestieren gegen die Unterdrückung ihrer Blockade (...)“

Der Einfachheit und Klarheit halber übernehmen wir hier nahezu wortgetreu die Kommentierung auf der Watchdog-Seite Propagandaschau:

 „(...) Bombenanschläge auf die Stromversorgung der Krim als das Werk von „Aktivisten“ zu verharmlosen (...) Tatsächlich kann von einer Unterdrückung der Krim-Tartaren überhaupt keine Rede sein. Nach dem Wiederanschluss der Krim an Russland wurde ihre Sprache sogar zur dritten Amtssprache erhoben. Der russische Staat sagte ihnen zu, unter der Sowjet-Herrschaft enteignete Schulen, Kultstätten und Moscheen wieder in ihr Eigentum umzuwandeln und Krim-Tartaren genießen als geschützte Minderheit Sitze in allen Machtorganen der Republik."

Auch dass Sergej Aksjonow ein “von Russland eingesetzter Regierungschef” sein soll, ist unzutreffend. Tatsächlich wurde bereits vor über einem Jahr – am 14. September 2014 – auf der Krim ein neues Parlament gewählt.

Die Partei von Aksjonow “Einiges Russland” gewann die Wahlen mit über 70 %; das neue Parlament berief Aksjonow drei Wochen später, am 9. Oktober 2014, zum Ministerpräsidenten der Republik Krim.

Zu ergänzen ist noch, dass eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu gehört, die Proteste Kiewer Rechtsnationalisten gegen das ohnehin sehr zögerliche Vorgehen der ukrainischen Polizei als „gegen die Unterdrückung ihrer Blockade“ gerichtet zu interpretieren und nicht als faschistoide Unerstützung eines terroristischen Anschlags.

Wir fordern die Prüfung unserer Beschwerde.

Höflich grüßen

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer

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