
NZZ: Dobrindt will Syrer ausreisepflichtig machen

Bisher meldet es nur die Neue Zürcher Zeitung, unter Berufung auf Regierungsquellen – Innenminister Alexander Dobrindt will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, die Schutztitel von Syrern abzuerkennen. Geschehen soll das nach den Landtagswahlen am kommenden Wochenende.
Von den mehr als eine Million Syrern, die ab 2015 nach Deutschland kamen, haben mittlerweile mehr als 300.000 die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei über 500.000 beruht der Aufenthalt allerdings immer noch auf subsidiärem Schutz oder einem Schutztitel nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Schutztitel kann die Asylbehörde überprüfen und auch widerrufen. Bisher geschah ein solcher Widerruf nur wegen eines Heimaturlaubs oder infolge von Straftaten. 450.000 der in Deutschland lebenden Syrer beziehen Grundsicherung.

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Bundestag, begrüßte die Aberkennung und meinte, sie solle "zügig" erfolgen. Die Aufnahme sei "ein massiver Kraftakt unseres Landes" gewesen, zitiert ihn die NZZ.
Aktuell sind bereits rund 10.000 Syrer ausreisepflichtig. Bei den regulären Überprüfungen des Schutzstatus, die alle drei Jahre stattfinden, führten im ersten Halbjahr 2026, so die Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Linken im August, 23,3 Prozent von 8.320 Überprüfungen zur Widerrufung des Schutzstatus. Mit einer entsprechenden Anweisung des Innenministeriums würde das zum Regelfall.
Allerdings ist das Verfahren mit einem Widerruf des Schutztitels noch lange nicht abgeschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde muss dann tätig werden und den Aufenthaltstitel widerrufen. Beides ‒ sowohl die Aberkennung des Schutztitels als auch der Widerruf des Aufenthaltstitels ‒ kann dann einen Widerspruch und ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auslösen, selbst wenn die Ausländerbehörde, anders als die Kölner zuletzt bei anderen Ausreisepflichtigen, wirklich tätig wird. Dabei ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen.
Außerdem kann die Ausländerbehörde – also die kommunale Behörde – immer noch eine Duldung erteilen. Hier ist die oberste Landesbehörde entscheidend, die gegenüber den kommunalen Ämtern Weisungsbefugnis besitzt. Aktuell haben die meisten ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung. Das betrifft beispielsweise 9.000 der oben erwähnten 10.000 ausreisepflichtigen Syrer.
Zwischen einer derartigen Anweisung und einer tatsächlichen Ausreisepflicht vergehen mindestens mehrere Monate, wenn nicht Jahre. Von den etwas über 250.000 ausreisepflichtigen Ausländern des Jahres 2025 haben insgesamt nur 59.000 das Land verlassen. 36.200 von ihnen reisten freiwillig aus, 22.787 Personen wurden abgeschoben.
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