
Gasexplosion in Görlitz: Metalldiebe unter Verdacht

Die Gasexplosion in Görlitz am 18. Mai dieses Jahres, die drei Bewohner des Hauses das Leben kostete, war, so die aktuelle Annahme von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Folge eines Metalldiebstahls. Zwei Männer, ein 27-jähriger polnischer und ein 33-jähriger afghanischer Staatsbürger, sollen am Nachmittag vor der Explosion in der Umgebung des Hauses unterwegs gewesen sein und nach "stehlenswertem Gut" gesucht haben: Fahrräder, Schrott und Buntmetalle.
"In diesem Zusammenhang prüften sie an diversen Haustüren, ob sich diese öffnen ließen, um in die Hausflure beziehungsweise Keller zu gelangen." Dabei hätten sie sich auch Zugang zum später eingestürzten Haus in der James-von-Moltke-Straße 21 verschafft. Noch ist unklar, was danach passierte ‒ das Haus kann noch nicht betreten werden. "Bisher ist daher die Begehung der Kellerräume noch nicht möglich."

Bei der Explosion sind zwei Frauen im Alter von 25 und 26 Jahren und ein 48-jähriger Mann umgekommen. Laut vorläufigem Obduktionsbericht starben sie an Verletzungen durch den Einsturz. Heizung und Warmwasserbereitung waren erst im vergangenen September gewartet worden. In den Wohnungen gab es weder Gasherde noch Gasthermen, aber offenkundig verlief im Keller eine Gasleitung.
Die beiden Verdächtigen waren bereits im Mai wegen anderer Delikte festgenommen und in der Folge inhaftiert worden: der Afghane am 21. Mai, der Pole am 29. Mai. Da sie beide keinen festen Wohnsitz haben, wurden Haftbefehle erlassen.
Die Ermittlungen gegen sie wegen der Gasexplosion gehen laut einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Görlitz auf Informationen der polnischen Polizei zurück, die am 20. Mai eingegangen sein sollen. Nun drehen sich die Ermittlungen nicht mehr um Eigentumsdelikte, sondern um den Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.
Aktuell sucht die Görlitzer Polizei noch immer nach Zeugen, die die beiden womöglich beobachtet haben. Dabei wird auch um Aufnahmen von Handys, Überwachungskameras oder Dashcams in Fahrzeugen gebeten.
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