Deutschland

Kein Gefängnis für Schwarzfahren? – Union gegen Entkriminalisierungspläne der Justizministerin

Unter Verweis auf überlastete Gerichte und Gefängnisse will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das Schwarzfahren entkriminalisieren. In der Union ist man verärgert über den Vorstoß der SPD-Politikerin. Mit der Union werde es eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens nicht geben, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, an.
Kein Gefängnis für Schwarzfahren? – Union gegen Entkriminalisierungspläne der Justizministerin© Urheberrechtlich geschützt

Schwarzfahren, also das Nutzen des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültiges Ticket, gilt in Deutschland als "Erschleichen von Leistungen" und damit als Straftat. Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro, das die Verkehrsbetriebe verhängen, riskieren Schwarzfahrer eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.

Die  Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse ändern. "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung", sagte die SPD-Politikerin gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung

Die Ministerin verweist darauf, dass die Strafverfahren viele Ressourcen in der Justiz binden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. "Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?", fragt Hubig.

Die genaue Zahl derer, die nur wegen des Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis landen, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von jährlich mehreren Tausend Ersatzfreiheitsstrafen aus. Bekannt ist hingegen, dass die Polizei im Jahr 2024 bundesweit 140.000 Mal mit der "Beförderungserschleichung" beschäftigt war. Die Polizei wird jedoch nur tätig, wenn die Verkehrsbetriebe eine Anzeige gestellt haben, da es sich beim Erschleichen von Leistungen um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt.

Unterstützung für ihren Vorstoß erhält die Justizministerin vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der sich auch für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ausspricht. "Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens", sagt Swen Walentowski, Leiter für politische Kommunikation und Medien des DAV. Laut dem Verband summieren sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund 200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler.

In einigen Städten verzichten die kommunalen Verkehrsbetriebe bereits auf Strafanzeigen, darunter Münster, Kiel und Köln. Auch in Bremen ist das der Fall, wo 2025 ein entsprechendes Pilotprojekt gestartet wurde. Die Zahl der Schwarzfahrer habe sich dennoch nicht wesentlich erhöht, so die Bremer Straßenbahn AG (BSAG). Laut deren Angaben stieg die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Ticket von mehr als 23.000 Fällen im Jahr 2024 auf rund 24.000 Fälle im Jahr 2025 an.

Dennoch stoßen die Pläne der Justizministerin auf deutliche Ablehnung der Verkehrsunternehmen: "Schwarzfahren verursacht im ÖPNV jährliche Einnahmeverluste in mittlerer dreistelliger Millionenhöhe und entzieht der Branche damit wichtige Gelder, die für Löhne und Gehälter, Fahrzeuge, Infrastruktur und Sicherheit gebraucht werden", heißt es in einer Stellungnahme des Verbands der Verkehrsunternehmen (VDV). Eine Entkriminalisierung sende das völlig falsche Signal und würde "unsolidarisches Verhalten gegenüber ehrlichen Fahrgästen begünstigen", so der Verband.

Auch die Union spricht sich gegen Hubigs Pläne aus und ist verärgert über den Vorstoß aus den Reihen ihres Koalitionspartners. "Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, gegenüber der Rheinischen Post. "Es wäre besser, wenn das Justizministerium sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwendet."

Mit der Union werde es eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens nicht geben, sagte Krings. Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, hätten Fahrkartenkontrolleure das Recht, eine verdächtige Person so lange festzuhalten, bis die Polizei vor Ort ist. "Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen", begründet der CDU-Politiker.

In den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sei darüber bereits ausführlich gesprochen und das Thema dann verworfen worden, so Krings. Hubig sieht das anders. Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden. 

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