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Wegen Nazi-Parole: AfD-Jungpolitiker Dorow darf Parteimitglied bleiben – legt aber alle Ämter nieder

Die AfD wird Jungpolitiker Kevin Dorow wegen seiner Aussage mit einem Nazi-Motto doch nicht aus der Partei ausschließen. Er muss aber alle Ämter niederlegen und darf kein Parteiamt in den nächsten zwei Jahren belegen.
Wegen Nazi-Parole: AfD-Jungpolitiker Dorow darf Parteimitglied bleiben – legt aber alle Ämter nieder© Urheberrechtlich geschützt

AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow ist von seinen Parteiämtern zurückgetreten. Bisher saß der 27-Jährige im Vorstand der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" und im Vorstand der AfD Schleswig-Holstein. Gemäß der Entscheidung des AfD-Bundesvorstands vom Montag musste Dorow beide Ämter bis 12 Uhr am Dienstag niederlegen. Zudem darf er zwei Jahre lang kein Parteiamt mehr ausüben.

Am Vormittag erklärte Dorow seinen Rücktritt in einer E-Mail an den Bundesvorstand. Er begrüße die Entscheidung der Parteispitze. Maßgeblich sei für den Politiker, dass die politische Arbeit in Land und Bund fortgeführt, die "Generation Deutschland" in ihrer Aufbauphase weiter gestärkt und in Schleswig-Holstein die Grundlagen für die kommende Landtagswahl gelegt werden könnten.

Im Gegenzug für Dorows Rücktritt nimmt die AfD das Ausschlussverfahren gegen ihn zurück. Dorow, der Ende 2025 in den Vorstand der "Generation Deutschland" gewählt worden war, zitierte in seiner Bewerbungsrede ein Motto aus Nazi-Zeiten. Es handelt sich nämlich um den Ausspruch "Jugend muss durch Jugend geführt werden", den ursprünglich die Bündische Jugend der Weimarer Republik und später auch die Hitlerjugend benutzte. Wegen dieser und anderer Vorwürfe leitete die AfD Ende Februar ein Ausschlussverfahren ein, es gab zudem eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.

Jean-Pascal Hohm, Chef der "Generation Deutschland", sieht den gefundenen Kompromiss als Zeichen dafür, dass die AfD und die Jugendorganisation bereit sind, aufeinander zuzugehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Gleichzeitig wünsche er sich, dass die Parteiordnungsmaßnahme vollständig zurückgenommen werde, da sie sachlich überzogen sei.

Für die öffentliche Verwendung von Parolen oder Grußformen von Nazi-Organisationen drohen gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldbußen.

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