
EuGH: Caritas darf wegen Kirchenaustritts nicht kündigen

Es ist ein alter Streitpunkt, und für viele Deutsche, die keiner Kirche mehr angehören, schwer nachvollziehbar, wenn kirchliche Einrichtungen Mitarbeitern wegen eines Kirchenaustritts kündigen. Schließlich ist es nach wie vor derselbe Mitarbeiter.
Nun gab es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die sich mit dieser Frage befasst. Der Fall, um den es geht, stammt bereits aus dem Jahr 2013. Eine Sozialpädagogin, die bei der Schwangerschaftsberatung der Caritas arbeitete, trat nach der Elternzeit aus der Kirche aus. Ihre Begründung war, dass sie in ihrer Diözese ein besonderes Kirchgeld zahlen musste, weil ihr Ehemann nicht katholisch war – er war schon zuvor aus der Kirche ausgetreten; unter anderem wegen des Verhaltens des damaligen Bischofs von Limburg, der durch besonderen Luxus aufgefallen war.

Auf ihren Kirchenaustritt folgte die Kündigung durch die Caritas. Im Jahr 2020 lag der Fall beim Arbeitsgericht Wiesbaden, 2022 beim Landesarbeitsgericht Frankfurt. In beiden Fällen fiel das Urteil zugunsten der Klägerin aus. Das Bundesarbeitsgericht schließlich legte einige Fragen dem EuGH zur Klärung vor.
Der EuGH meinte nun, dass die Kündigung nicht zulässig sei, da die Caritas in derselben Beratungsstelle auch nichtkatholische Mitarbeiter in derselben Position beschäftige. Außerdem sei ein Austritt wegen des Kirchgelds keine Abkehr von den Grundsätzen und Grundwerten der katholischen Kirche. Die Caritas müsse auf jeden Fall konkret darlegen, wo die Abweichung von ihrem Ethos liege.
Die Kündigung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei eine Diskriminierung gegen die Religionsfreiheit. Ähnlich hatten auch die bisherigen Arbeitsgerichte bereits entschieden.
Das ist eine Einschränkung des recht weitgehenden Rechts, das die Kirchen als Tendenzbetriebe ihren Beschäftigen gegenüber haben (das übrigens ähnlich in der Presse gilt). Es müsse zwischen den Interessen des Arbeitgebers und dem Anspruch der Beschäftigten auf Diskriminierungsfreiheit abgewogen werden.
Diese Fragen werden immer relevanter, weil der Anteil der Kirchenmitglieder in der deutschen Gesellschaft stetig weiter sinkt. Ende des vorigen Jahres waren 1,13 Millionen Menschen weniger in Deutschland Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Kirchenaustritte, auch wenn der Anteil der Todesfälle hoch ist: 307.117 Personen sind im Jahr 2025 aus der katholischen, 350.000 aus der evangelischen Kirche ausgetreten. In der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind nun noch 23 Prozent Katholiken und 20 Prozent Protestanten. Im Jahr 2000 betrug der Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung noch 32,6, der der Protestanten noch 32,3 Prozent.
Ein endgültiges Urteil über die Kündigung in Limburg wird jetzt, unter Berücksichtigung der Antworten des EuGH, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fällen.
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