
Razzien wegen verbotener Naziliteratur – und ein Verstoß gegen den Datenschutz

Diesmal geht es tatsächlich um Schriften aus der NS-Zeit, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist. Mit Durchsuchungen an insgesamt acht Orten in Deutschland, einem in Polen und einem in Spanien wurde gegen den Verlag "Der Schelm" und dessen Vertriebsstruktur vorgegangen.
Der Verlag, der insgesamt 11.000 Kunden per Online-Handel beliefert haben soll, steht bereits seit Jahren im Fokus der Justiz – die Webseite, über die die Bücher vertrieben wurden, ist in Estland registriert. Der Inhaber des Verlags soll nach Moskau geflüchtet sein. Zwei Männer und eine Frau wurden 2024 in Dresden wegen Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Vertriebswege wurden aber offenkundig reorganisiert; die Durchsuchung in Polen zielte auf eine Druckerei, die in Spanien auf ein Warenlager.

Gedruckt wurden unter anderem "Mein Kampf" im Original (dessen Rechte beim Freistaat Bayern liegen, der eine kommentierte Ausgabe veröffentlicht hat), Bücher von Goebbels oder auch Kinderbücher aus der Nazizeit.
Nicht alle der über hundert von diesem Verlag veröffentlichten Bücher sind vollständig verboten, einige stehen nur auf dem Index, was bedeutet, sie dürfen nicht beworben und nicht offen verkauft, sondern nur für wissenschaftliche Zwecke an Bibliotheken geliefert werden.
Neben der Lieferstruktur dürfte jedoch auch die Kundendatei ein Ziel der Durchsuchungen gewesen sein. Der RBB, der als Erster über die Razzien berichtete, erläutert, die Kunden seien "Unternehmer, Handwerker, Anwälte, Ärzte, Polizisten, Lehrer, Pfarrer, Buchhändler, Altenpfleger, Feuerwehrmänner – sie scheinen also aus der Mitte der Gesellschaft zu kommen". Erstaunlich ist, dass sogar einzelne Kunden mit den von ihnen erworbenen Büchern im Bericht erwähnt werden, wobei sich die Frage stellt, wie die Mitarbeiter von RBB24 Einblick in das Ermittlungsmaterial erhalten konnten. Sie hatten offenbar sogar Zugang zu persönlichen Daten: "Nach ihren Motiven befragt, verweigern sowohl Schulleiterin, Schützenvereinspräsident als auch andere Besteller jede Auskunft dazu."
Auch der RBB führt aus, dass nur die Bestellung mehrerer Exemplare eine Straftat darstellen kann, da sich das Verbot auf den Vertrieb, nicht auf den Erwerb bezieht. Aber es ist kaum anzunehmen, dass in Deutschland Nachforschungen angestellt werden, auf welche Weise der RBB diese Informationen erhielt, obwohl die Grenze zwischen strafbarem und nicht strafbarem Handeln auch in diesem Zusammenhang, selbst wenn es um ziemlich abstoßende Literatur geht, respektiert werden sollte.
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