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Bitte weitergehen – es gibt nichts zu sehen: Verfahren wegen Maskenkäufen gegen Spahn eingestellt

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann aufatmen: Der CDU-Politiker muss nicht mit einem Ermittlungsverfahren wegen der Beschaffung von Masken während der Corona-Zeit rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Anfangsverdacht für eine Straftat festgestellt.
Bitte weitergehen – es gibt nichts zu sehen: Verfahren wegen Maskenkäufen gegen Spahn eingestellt© Urheberrechtlich geschützt.

Das Verfahren gegen den jetzigen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn, wurde ohne die Aufnahme von Ermittlungen eingestellt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gestern mitteilte, habe es "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat" gegeben.

Seit Juni 2025 waren bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden über 170 Strafanzeigen gegen Spahn gestellt worden – hauptsächlich wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme und Untreue, so die Generalstaatsanwaltschaft. Weil Spahn als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt, seien die Strafanzeigen zunächst als "Prüfvorgänge" erfasst worden, wie das ZDF schreibt.

Sonderermittlerin

Bei den Prüfungen habe man sich auf den Bericht der Sachverständigen Margaretha Sudhof und auf Berichte des Bundesrechnungshof gestützt, die dieser dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt hatte. Die Juristin und ehemalige Staatssekretärin Margaretha Sudhof (SPD) war im Sommer 2024 vom damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach, Spahns Nachfolger im Amt, als Sonderbeauftragte berufen worden.

Die Generalstaatsanwalt hat die verschiedenen Berichte in strafrechtlicher Hinsicht ausgewertet, vor allem mit Blick auf die Praxis der "Direktvergaben" sowie die Auftragsvergabe an ein Logistikunternehmen und das sogenannte Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsminiseriums unter Spahn.

Erheblich überteuerte Bestellungen

Im Zuge der staatlichen Corona-Maßnahmen hatte Spahns Ministerium mehrere Millionen Schutzmasken zu erheblichen überteuerten Preisen bestellt. Der Sudhof-Bericht wirft Spahn vor, im Zuge der Milliardenaufträge ihm nahestehende Personen bevorzugt zu haben. Spahn habe zudem notwendige Bedarfsprüfungen unterbunden.

Spahn hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sudhofs 170 Seiten langer Bericht befand sich zunächst unter Verschluss, war dann unter Lauterbachs Nachfolgerin Nina Warken (CDU) in weiten Teilen nur geschwärzt zugänglich gemacht worden. Schließlich lag im Juli 2025 die ungeschwärzte Fassung dem NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung vor.

Unter Spahn hatte das Bundesgesundheitsministerium bei der Schweizer Firma Emix FFP2-Masken zum Stückpreis von durchschnittlich 5,58 Euro beschafft. In der Schweiz hat die Staatsanwaltschaft Zürich gegen Emix ermittelt – wegen Wucher bei Maskenlieferungen in die Schweiz.

Sudhof hatte in ihrem Bericht laut Tagesschau "Stückpreise von über 7 Euro" für "schwer nachvollziehbar" bezeichnet.

Mangelhafte Qualität

Aber nicht nur die vereinbarten Preise für die Atemschutzmasken werfen Fragen auf. Der TÜV Nord war zu der Feststellung gelangt, dass 48 Prozent der von Emix beschafften Masken als mangelhaft anzusehen seien. Vor diesem Hintergrund hatte es eine "Klarstellungsvereinbarung" zwischen dem Schweizer Unternehmen und dem Bundesgesundheitsministerium gegeben. Darin erkannte das Ministeriums an, dass der "Großteil" der Emix-Masken mangelfrei seien – und zahlte.

In einem anderen Fall hatte Spahns Ministerium einem Parteifreund des Ministers eine dubiose "Abgeltung" gewährt. Profitiert hatte der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Niels Korte mit seinem Unternehmen Areal Invest. Die Firma hatte vom Bundesgesundheitsministerium einen "Abgeltungsbetrag" in Höhe von 17.999.000 Euro erhalten. Wofür Korte das Geld bekam, war für Sudhof nicht nachvollziehbar: "Eine entsprechende Gegenleistung oder Rechtsgrundlage (wie zurechenbare Kosten aus Verzugsschaden) erschließt sich nicht."

Zufällig im Nachbarwahlkreis

Nicht zuletzt hatte Spahns Gesundheitsministerium, ungeachtet erheblicher Bedenken, die Spedition Fiege aus dem westfälischen Münster – einem Nachbarwahlkreis von Spahn – zum zentralen Dienstleister für die Beschaffung und Verteilung von Masken, Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln ausgewählt. Sudhof kam zu dem Schluss, dass am Ende die Logistik der Maskenbeschaffung "kollabiert" sei – eben unter der Firma Fiege. Dadurch seien für den Staat Risiken in Milliardenhöhe entstanden, obwohl es auch 2020 längst erfahrene Behörden für die Beschaffung von Masken gegeben hätte, auf die man hätte zurückgreifen können, ohne private Unternehmen zu überteuerten Kosten beauftagen zu müssen. Im Sommer 2025 waren laut angaben des Bundesrechnungshofs noch etwa einhundert Klagen mit einem Streitwert von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro anhängig.

Im letzten Jahr ging der Bundesrechungshof von Folgekosten in Höhe von 517 Millionen Euro aus. Der ARD-Nachrichtensender zitierte aus dem Rechnungshofbericht:

"Für die noch nutzbaren Restbestände von 800 Millionen Schutzmasken im Jahr 2024 fehlt es an einem Verteilungskonzept."

Für die Jahre 2026 und 2027 werde mit Folgekosten für Verpflichtungen wie Lager, Logistik, Vernichtung abgelaufener Masken, externe Beratung und juristische Beratung ein Betrag in Höhe von 67,3 Millionen Euro veranschlagt.

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland sind im Zweifelsfall politisch nicht unabhängig. Laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben sie "den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Die Aufsicht und Leitung stehen, so das GVG, dem Bundesjustizminister zu – hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte; entsprechende Regelungen gelten für die Landesjustizverwaltungen.

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