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"Lebenslang Bundespressekonferenz": Journalist Florian Warweg siegt im Gerichtsprozess um Zulassung

Die Bundespressekonferenz muss auch weiterhin den Journalisten der NachDenkSeiten Florian Warweg in den Befragungen der Bundesregierung dulden. Überraschend hat der Trägerverein seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgezogen, das Warweg das Teilnahmerecht bereits eingeräumt hatte.
"Lebenslang Bundespressekonferenz": Journalist Florian Warweg siegt im Gerichtsprozess um ZulassungQuelle: Gettyimages.ru © Halil Sagirkaya/Anadolu

Der Bundespresskonferenz e. V. hat seine Berufung gegen die Zulassung des Journalisten Florian Warweg (OAZ) zurückgenommen. Das gab Warweg am Sonnabend auf der Plattform X bekannt und fügte die erste Seite des Beschlusses des Berliner Kammergerichts bei, der die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils feststellt.

In erster Instanz war die BPK bereits zur Duldung des unbequemen Reporters verurteilt worden, dagegen wandte sich der Trägerverein mit seinem Rechtsmittel. Mitglied des Vereins darf er offenbar nicht werden, muss aber in den Fragestunden wie ein solches behandelt werden.

Warweg kommentiert seinen (zumindest teilweisen) Prozesserfolg mit diesen Sätzen:

"Ich kann jetzt also rechtssicher und de jure unbegrenzt an den Regierungspressekonferenzen und anderen Pressekonferenzen der BPK mit Fragerecht teilnehmen. Dieser Sonderstatus 'Fragerecht wie ein Mitglied', aber nicht offiziell Mitglied der BPK hat durchaus auch Vorteile. Ich muss mich da noch beraten, ob wir es bei diesem Status belassen oder ich nochmal Vollmitgliedschaft beantrage. Für die Tilo Js. und Matthias Ms. dieser Republik heißt dies leider, 'Der Traum ist aus' mich aus der BPK schmeißen zu wollen ..."

Die Bundespressekonferenz ist ein privater Verein von Journalisten, der die regelmäßigen Regierungspressekonferenzen in Berlin veranstaltet. Ein Zugang zu den Veranstaltungen entscheidet, welche Journalisten die Bundesregierung direkt befragen können. 

Warweg war von der BPK nicht zugelassen worden und klagte. Im Juli 2023 bekam er vor dem Landgericht Berlin teilweise Recht und durfte fortan an den Pressekonferenzen "wie ein Mitglied" teilnehmen. Auch ein privater Verein müsse, so das Landgericht, die Pressefreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, wenn er einen zentralen Zugang zur politischen Kommunikation organisiert. Die Bundespressekonferenz legte gegen das Urteil im August 2023 Berufung ein, die nunmehr zurückgenommen wurde.

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