
Kurzzeit-Arbeitsmigration: Tausende kommen, keiner weiß, wie viele gehen

Seit März 2024 gibt es ein Kurzzeit-Arbeitsvisum, mit dem auch Beschäftigte ohne jede Qualifikation und Sprachkenntnis für bis zu acht Monat nach Deutschland kommen können, sofern sie einen Arbeitsvertrag haben. Es handelt sich dabei um eine der Regelungen, die eingeführt wurden, um vermeintlich durch die Möglichkeit legaler Arbeitsmigration die Zuwanderung ins Asylsystem begrenzen zu können.
Nun hat die Welt recherchiert, ob die so Eingereisten auch wieder ausreisen. Das Ergebnis: Niemand weiß es. Nicht die Arbeitsagentur, die der Kurzzeitbeschäftigung zustimmt, nicht das Auswärtige Amt, das die Visa ausstellt, nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und auch nicht das Innenministerium.

Im vergangenen Jahr kamen mit diesem Visum, so das Blatt, aus 14.963 Zustimmungen der Arbeitsagentur letztlich 7.650 Visa geworden. Die Eingereisten stammten vor allem aus Vietnam, Kirgistan, Georgien, dem Kosovo, Usbekistan und der Türkei. Ob sie aber nach Ablauf des Arbeitsvertrags auch wieder ausreisen, wird, so das Außenministerium, "nicht erfasst".
Manche Inhaber dieser Visa landeten, so berichtet die Zeitung unter Berufung auf hessische Polizisten, am Frankfurter Flughafen mit einem solchen Visum, äußerten aber sofort nach der Einreise "ein Asylbegehren". Daraufhin würden sie erkennungsdienstlich behandelt und in die Landeserstaufnahme gebracht.
Von den 87.787 Asylerstantragstellenden von Januar bis September 2025 hätten, so die Antwort des BAMF auf Anfrage der Welt, 13.700 bei der Einreise ein Visum besessen; 6.500 davon hätten ein Schengen-Visum gehabt, das in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde. Unter den übrigen 7.200 könnten sich viele der Kurzzeit-Arbeitsmigranten verbergen. Glücklicherweise weiß das niemand.
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