Deutschland

Saarland: Bollerwagen ruft Staatsschutz auf den Plan

An Karneval, Fasching oder Fastnacht darf man frech sein und böse Dinge sagen. So hieß es zumindest einmal. Aber inzwischen scheint auch an den "tollen Tagen" die gleiche Meinungskontrolle zu gelten wie im Rest des Jahres. Ende der Narrenfreiheit.
Saarland: Bollerwagen ruft Staatsschutz auf den Plan© Urheberrechtlich geschützt

Nonnweiler, ein Ort im Saarland mit weniger als 10.000 Einwohnern, hat es mit seinem Karnevalsumzug in bundesweite Medien geschafft. Der Grund? Ein handgezogener Bollerwagen, dekoriert mit rosa Plakaten. Dieser führte dazu, dass sich plötzlich der Staatsschutz dafür interessierte, welcher sich ansonsten in diesem Ort bestenfalls mit dem Rüstungsunternehmen Diehl Defence befassen dürfte, das gerade seinen Betrieb erweitert (ansonsten werden dort vor allem Tiefkühlpizzen hergestellt).

Was stand nun auf diesem Wagen? Er war vorne mit der Frage "Was steht unseren Mädchen noch bevor?" beschriftet; an der Seite stand "Kalifat, Scharia, Nikab, Kinderehe, Burka, Zwangsehe". Eine Meinungsäußerung.

Laut Saarbrücker Zeitung hat sich der örtliche Karnevalsverein von diesem Wagen distanziert: "Wir distanzieren uns jedoch von der Meinung des Umzugswagens und möchten betonen, dass es die Meinung der jeweiligen Gruppe war. Wir als Verein stehen für Offenheit, Gleichberechtigung und Toleranz in jeder Lebenslage."

Der parteilose Bürgermeister Franz Josef Barth verteidigte die Meinungsfreiheit: "Politische Meinungsäußerungen – auch wenn man sie persönlich nicht teilt oder sie einem nicht gefallen – sind Teil einer lebendigen demokratischen Kultur und müssen ausgehalten werden."

Die Ermittlungen des Staatsschutzes ausgelöst hat der Bericht der Saarbrücker Zeitung. Die Polizei müsse ermitteln, wenn sie "durch Anzeigenerstattung oder eigene Feststellung Kenntnis" erhalte, erklärte die Landespolizeidirektion auf Nachfrage des Portals Nius. "Der Staatsschutz, der generell für solche Bewertungen extremistischer Art zuständig ist, schaut sich nun an, ob das Ganze unter der Meinungsfreiheit abgedeckt ist oder ob da ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt im Raum stehen könnte."

Wohlgemerkt, das Plakat auf dem Wagen stellt eine Frage, es handelt sich nicht um eine Feststellung. Und es wurde im Rahmen eines Karnevalsumzugs gezeigt, auf dem zugespitzte Darstellungen zur Tradition gehören. Es ist kein Aufruf zur Gewalt. Dennoch soll es angeblich mehrere Tage dauern, um zu prüfen, ob dieses Plakat strafbar sei.

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