
UN-Berichterstatterin besorgt um Meinungsfreiheit in Deutschland

Irene Khan, Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrats, hat sich nach einer Informationsreise durch Deutschland besorgt über den aktuellen Stand der Meinungs- und Redefreiheit im "Land der Dichter und Denker" geäußert. Viele Menschen hierzulande hätten Angst, ihre Meinung zu äußern, so Khan.
Khan besuchte Ende Januar Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe. Es war der erste offizielle Besuch eines UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Deutschland.

Der Fokus der Reise lag aber offenbar weniger auf der staatlich organisierten Repression: Die zahlreichen Strafverfahren gegen als "prorussisch" deklarierte Meinungsäußerungen finden in der bisherigen Berichterstattung und in den offiziellen Veröffentlichungen auf der Homepage des UN-Menschenrechtsrats jedenfalls keine Erwähnung. In einer am 6. Februar veröffentlichten Stellungnahme nach Abschluss der Reise erklärt die Expertin:
"Viele Personen, mit denen ich gesprochen habe – darunter Studenten aus der jüdischen Gemeinde, propalästinensische Solidaritätsaktivisten, weibliche Führungskräfte in der Lokalpolitik, Journalisten, Akademiker und Künstler – sagten mir, dass sie aufgrund hasserfüllter Angriffe, die oft durch soziale Medien verstärkt werden, Angst haben, sich online oder offline zu äußern."
Die Regierung nehme diese Bedrohungen zwar ernst, setze jedoch zunehmend auf Kriminalisierung und sicherheitsorientierte Ansätze, um ihnen zu begegnen, heißt es weiter.
Deutschland befinde sich in einer kritischen Phase für die Meinungsfreiheit und müsse der Schaffung sicherer, inklusiver Räume für die Diskussion unterschiedlicher Meinungen Priorität einräumen, so die Forderung der Sonderberichterstatterin, und formuliert ihre Kritik daran so:
"Viele dieser Maßnahmen – vom verstärkten Schutz Offizieller vor öffentlicher Kritik bis hin zu pauschalen Verboten von Slogans von Aktivisten und der Überwachung von Organisationen unter vagen Vorwänden des 'Extremismus' – stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards."
Khan kritisiert, dass dieser Ansatz die Gefahr birgt, den Raum für eine vielfältige, sinnvolle demokratische Debatte einzuschränken und die soziale Polarisierung zu beschleunigen. Zugleich steigere er die Gefahr, dass die Öffentlichkeit das Vertrauen in genau die demokratischen Institutionen verliere, die die Regierung zu schützen versuche:
"Um es klar zu sagen: Die Verherrlichung von Hass, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufstachelt, ist und muss nach internationalem Recht verboten sein. Beleidigende Äußerungen, die zwar 'legal, aber abscheulich' sind, sollten durch Aufklärung, Sensibilisierung, Debatten und Diskussionen bekämpft werden, nicht durch Zensur oder Kriminalisierung."
Thema in Deutschland bleibe laut der Sonderberichterstatterin die Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen zur Einschränkung der Verteidigung palästinensischer Rechte, was die Beteiligung der Öffentlichkeit einschränkt und den Diskurs in Wissenschaft und Kunst einschränkt.
Wie man sieht, wird die ähnlich angelegte Verfolgung "prorussischer" Meinungen und der Solidarität mit dem Donbass nicht angesprochen. Zumindest vorerst nicht: Die Sonderberichterstatterin plant, dem Menschenrechtsrat im Juni 2026 einen vollständigen Bericht über ihren Besuch vorzulegen.
Irene Zubaida Khan stammt aus Bangladesch und ist ausgebildete Juristin.
Mehr zum Thema – § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte
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