Deutschland

Ist die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? – Gerichtsprozess in Potsdam eröffnet

Zum ersten Mal wird sich in Deutschland ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Vor dem Landgericht Potsdam wurde das Hauptverfahren gegen vier Aktivisten eröffnet, denen Sabotageakte an der Energieinfrastruktur vorgeworfen werden.
Ist die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung? – Gerichtsprozess in Potsdam eröffnet© Urheberrechtlich geschützt

Vor dem Landgericht Potsdam wurde das Hauptverfahren gegen vier Angehörige der "Letzten Generation" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet. Den selbsternannten "Klimaaktivisten" wird vorgeworfen, im Jahr 2022 Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern sabotiert zu haben.

Zudem sollen sie an einer Blockade des Flughafens BER in Berlin sowie an einer Aktion im Museum Barberini in Potsdam beteiligt gewesen sein, bei der sie ein Gemälde von Claude Monet mit Kartoffelbrei verunstalteten – zu Letzterem hatte sich die "Letzte Generation" öffentlich bekannt.  

Im Dezember 2022 gab es bundesweit Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen zu den Sabotageakten. Erstmals wird in Potsdam nun ein Prozess gegen Mitglieder der "Letzten Generation" verhandelt, dem der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs zugrunde liegt. Der Prozess wurde mehrfach verschoben. 

Sollte das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zutrifft, drohen den Angeklagten mehrjährige Haftstrafen. 

In einer Mitteilung kritisierte die "Letzte Generation" die Strafverfolgung nach Paragraph 129 scharf: "Der Einsatz des Paragrafen 129 gegen Protestbewegungen ist keine Neuheit: Er wurde schon immer genutzt, um politische Gegner einzuschüchtern und zu unterdrücken", behaupteten die Aktivisten im "gendergerechten" Schreibstil.  

Anfang des Monats wurden vier Aktivisten der "Letzten Generation" vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor zu Geldstrafen zwischen 1.200 und 3.300 Euro verurteilt, bei der im September 2023 ein Sachschaden von über 100.000 Euro entstanden war. 

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