
Heizgesetz: Heilung scheint unmöglich

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Habecksches Heizgesetz, wieder abzuschaffen, war eines der großen Wahlversprechen der CDU. Dem es bisher erging wie vielen anderen dieser Versprechen – es wurde nichts draus.
Inzwischen drängt die Zeit, weil ab dem 30.06. nach § 71 dieses Gesetzes in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden (bei kleineren Orten tritt das erst zwei Jahre später in Kraft). Wärmepumpen werden so behandelt, als entsprächen sie dieser Vorgabe, obwohl sie bei kaltem Wetter nur Stromfresser sind, und der Strom gerade dann keinesfalls zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt, aber Gasheizungen dürfen nur noch eingebaut werden, wenn sie auch mit Wasserstoff betrieben werden können, den es nach wie vor nicht gibt.

Das größte Problem ist die verpflichtende kommunale Wärmeplanung, die auch die Erweiterung der Fernwärmenetze planen soll, die weder zu 65 Prozent mit Erneuerbaren betrieben werden können noch derzeit durch die Kommunen überhaupt finanzierbar sind.
Die Reaktion der Bürger ist simpel: Man vermeidet es nach Möglichkeit, überhaupt eine neue Heizung einzubauen. Die Umsätze der Heizungsbauer sind extrem niedrig. Mit den bisherigen Förderungen, das gestand selbst Umweltminister Carsten Schneider ein, wäre "besonders viel Geld bei den oberen zehn Prozent gelandet", was "viele Leute zurecht kiebig gemacht" habe.
Inzwischen gibt es jedoch Rechtsgutachten, die gerade an dem besonders schwierigen Punkt, der 65-Prozent-Vorgabe, eine Änderung für vermutlich verfassungswidrig erklären. Der "Klimaschutz" sei durch das Grundgesetz geboten; eine Rücknahme würde das Erreichen der Klimaziele gefährden und sei daher nicht möglich.
Auch wenn diese Gutachten nicht zuträfen – da inzwischen selbst eine vorübergehende Freigabe des Streusalzeinsatzes bei tagelangem Glatteis mit hohen Unfallzahlen sofort durch eine Verbandsklage ausgebremst wird, wie gerade erst in Berlin geschehen, dürfte es auf jeden Fall zu einer entsprechenden Klage kommen, auch wenn sich in der Koalition die CDU, die das Gesetz ändern will, gegen die SPD durchsetzen könnte, die es behalten will. Die wirklichen Folgen des Heizgesetzes dürften aber jenen der Energieeinsparverordnungen entsprechen: Solange die vorhandenen Anlagen noch irgendwie funktionieren, werden sie weiterbetrieben; doch Erhaltungsmaßnahmen für bestehende Gebäude finden nicht mehr statt.
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