
U-Bahn-Mord: Südsudanese kam durch Sicherheitslücke nach Deutschland

Zum Fall des Südsudanesen Ariop A., der sich vergangene Woche im U-Bahnhof Wandsbek-Markt in Hamburg vor eine einfahrende U-Bahn warf und dabei eine arglose junge Frau aus dem Iran mit in den Tod riss, sind neue Details bekannt.
Wie bereits berichtet, reiste der 25-Jährige über ein Resettlement-Programm des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) 2024 nach Deutschland ein. Ariop A. war zuvor nach Kenia geflohen, von wo aus er nach Deutschland gebracht wurde – offenbar ohne einer gründlichen Kontrolle unterzogen worden zu sein. Nach Informationen von Bild wurde der Südsudanese vorab keinem persönlichen Sicherheitsinterview unterzogen. Den deutschen Behörden fehlten "offenbar die Kapazitäten für gründliche Kontrollen", so die Zeitung. Weiter heißt es in dem Bericht:

"Am 20. Juni 2024 reiste er schließlich per Charterflug mit einem Einreiseausweis für Ausländer sowie einem D-Visum der deutschen Botschaft in Nairobi nach Deutschland ein. Es ist völlig unklar, warum der Mann in Kenia nach seiner Flucht aus dem Südsudan tatsächlich dort gefährdet war. Hätten die Behörden im Jahr 2024 die Sicherheitsstandards (z. B. Identitätsprüfung und Auffälligkeiten) eingehalten, hätte der Mann deutschen Boden möglicherweise nie betreten."
Während seines Aufenthalts in Deutschland fiel der Flüchtling mehrfach durch Aggressions- und Gewaltdelikte auf und war daher polizeibekannt. Nur zwei Tage vor dem U-Bahn-Mord randalierte der 25-Jährige nach Bild-Informationen in einem Bordell in St. Pauli, was einen Polizeieinsatz zur Folge hatte. Eintreffende Beamte griff er daraufhin an, wobei er einem Polizisten mit einem Handy auf den Kopf schlug. Die Polizei stellte die Personalien von Ariop A. fest und brachte ihn anschließend in ein Krankenhaus, da er offenbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus soll er in seine Hamburger Flüchtlingsunterkunft zurückgekehrt sein. Warum Ariop A. trotz einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nicht in Gewahrsam blieb, ist bislang ungeklärt. Zwei Tage später tötete er die 18-jährige Iranerin, zu der er zuvor laut Ermittlungen keinerlei Verbindung gehabt haben soll.
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